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5. Januar 2007, 08:11 Uhr

SPD-Abgeordneter im Sumpf der VW-Affäre

Auch ein Bundestagsabgeordneter muss sich in der VW-Affäre um Lustreisen und Sexparties auf Firmenkosten vor Gericht verantworten: Doch der SPD-Politiker Hans-Jürgen Uhl bestreitet alle Vorwürfe.

Der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen soll unter anderem falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben© Holger Hollemann/DPA

In der Korruptionsaffäre bei Volkswagen hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft den SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Ein Sprecher der Ermittlungsbehörde sagte, es gehe in zwei Fällen um Veranstaltungen in Barcelona und Seoul aus dem Jahr 2001, bei denen Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen worden seien. In der Anklage sind 21 Zeugen aufgeführt, darunter nach Angaben der Staatsanwaltshaft mehrere Prostituierte. Das Amtsgericht Wolfsburg prüft nun, ob die Anklage gegen den niedersächsischen Politiker zugelassen und ein Prozess eröffnet wird.

Bundestag hat Immunität Uhls aufgehoben

Uhl sei bewusst gewesen, dass die Kosten für die Prostituiertenbesuche am Rande der Betriebsratsreisen VW in Rechnung gestellt würden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Er habe die Leistungen "sehenden Auges" in Anspruch genommen. Uhl hat dies mehrfach bestritten. Ein Sprecher in seinem Berliner Abgeordnetenbüro sagte: "Den bisherigen Erklärungen von Herrn Uhl ist nichts hinzuzufügen." Der Bundestag hatte bereits Mitte Dezember die Immunität des Abgeordneten aus dem Wahlkreis Helmstedt-Wolfsburg aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft legt Uhl außerdem falsche eidesstattliche Aussagen zur Last. Im Streit mit Medien habe Uhl in fünf eidesstattlichen Versicherungen erklärt, niemals auf Firmenkosten Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen zu haben.

Eine falsche eidesstattliche Aussage kann mit Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren bestraft werden. Bei einer Beihilfe zur Untreue kann eine Geldstrafe, aber auch eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Als erster Angeklagter in der Affäre um Lustreisen und Sexpartys bei VW muss sich der frühere Personalvorstand Peter Hartz vom 17. Januar an wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen elf Beschuldigte, darunter den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert. In seinem Fall gehen die Ermittler dem Verdacht der Anstiftung zur Untreue nach. Er soll Sonderboni von seinem früheren Arbeitgeber gefordert haben, weil er wie ein Vorstandsmitglied behandelt werden wollte. Volkert saß wegen Verdunkelungsgefahr zeitweise in Untersuchungshaft, weil er versucht haben soll, den Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer zu einer Falschaussage zu drängen.

Erhalt von Sonderzahlungen eingeräumt

Volkert hat den Erhalt von Sonderzahlungen aus der Unternehmenskasse eingeräumt. Eine Schuld an der Korruptionsaffäre hat der einst mächtigste Betriebsrat in einem Zeitungsinterview aber zurückgewiesen.

Reuters
 
 
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