Darf ein Studium etwas kosten? "Klar", finden weite Teile der Union. Keinesfalls, meint die SPD. Ausgerechnet in Hessen, wo im Januar gewählt wird, droht dem CDU-Regierungschef Roland Koch nun eine empfindliche Schlappe. Von Sebastian Christ

Erfolgreich: Hessische Studenten haben eine "Volksklage" erzwungen. Bereits im Herbst kann das Verfahren beginnen© Uli Deck/DPA
Lange schien der Kampf gegen Studiengebühren aussichtslos. Demonstrationen verpufften, Kanzleibesetzungen waren erfolglos, und zuletzt scheiterten die Boykottaktionen an fast allen Hochschulen zum Teil katastrophal. Doch jetzt haben Gebührengegner einen Hoffnungsschimmer: In Hessen wackelt das Gesetz zu den Studiengebühren bedrohlich. Denn am Hessischen Staatsgerichtshof läuft zurzeit auf Initiative von SPD und Grünen eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz.
Landesanwältin Ute Sacksofsky hat nun eine Stellungnahme dazu abgegeben. Darin kommt sie zu einem vernichtenden Urteil, was die Rechtmäßigkeit der hessischen Gebührenpläne betrifft. Sacksofsky hält die Einführung von Studiengebühren nur nach einer Verfassungsänderung für möglich. Die Jura-Professorin hat darüber hinaus beantragt, das Gesetz für nichtig erklären zu lassen.
Grund für ihre Skepsis, so Sacksofsky, sei vor allem die Tatsache, dass in dem Gesetz "wirtschaftlich Schwache" nicht ausdrücklich ausgenommen würden. Damit spielt sie auf eine Besonderheit der hessischen Landesverfassung an. Dort ist das gebührenfreie Studium ausdrücklich verankert.
Doch die rechtliche Lage ist verzwickt. So heißt es im ersten Satz von Artikel 59: "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich." Aber kurz danach steht auch: "(Das Gesetz) kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet." Auf diesen Satz hat sich die CDU-geführte Landesregierung berufen, als sie ihre Gebührenpläne auf den Weg brachte.
In Hessen wird im Januar 2009 ein neuer Landtag gewählt. Die CDU regiert derzeit mit absoluter Mehrheit, SPD und Grüne haben sich bereits frühzeitig gegen Studiengebühren ausgesprochen.
Nach derzeitigem Stand werden Studenten erstmals zum Wintersemester 2007/08 zur Kasse gebeten, das Gesetz sieht eine Gebühr von 500 Euro pro Semester vor. Die Landesregierung hat das Bezahlstudium gegen starke Widerstände durchgeboxt. Im Bereich Bildungspolitik steht Ministerpräsident Roland Koch stark in der Kritik, nicht zuletzt wegen der geplanten Studiengebühren.
Eine Schlappe hätte weit reichende Folgen für ihn: Auf Landesebene bedeutete eine Streichung des Studiengebühren-Gesetzes die größte anzunehmende bildungspolitische Niederlage, in der Bundespolitik stünde er als "schwacher Macher" da. Denn alle anderen einflussreichen Gebührenbefürworter in der CDU haben in ihren Ländern das kostenpflichtige Studium bereits durchgedrückt. Die Landesanwaltschaft, die Sacksofsky vertritt, ist nach hessischem Recht eine Behörde, die an verfassungsgerichtlichen Verfahren teilnimmt. Sie ist nicht an Weisungen vom Staatsgerichtshof gebunden und kann sich jederzeit mit Anträgen und Stellungnahmen in laufende Verfahren einschalten. Der Landesanwaltschaft wacht so über die Einhaltung der Verfassung.