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28. Juli 2009, 14:19 Uhr

Herman siegt gegen Springer

Eva Herman hat auch das Berufungsverfahren wegen "schwer wiegender Persönlichkeitsverletzung" gegen die Springer-Presse gewonnen. Der Verlag muss der Autorin eine Entschädigung zahlen und richtig stellen, dass sie keineswegs den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen hat.

Eva, Eva Herman, Das Prinzip Arche Noah, Tagesschau

"Schwer wiegende Persönlichkeitsverletzung": Der Axel-Springer-Verlag muss Eva Herman 25.000 Euro Entschädigung zahlen© Sören Stache /DPA

TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat gegen den Axel-Springer-Verlag einen juristischen Sieg errungen. Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen - in Bezug auf "die Wertschätzung der Mutter" - gutgeheißen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Dienstag. Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin sah sich mit dem Zitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft und hatte auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung geklagt.

Der Springer-Verlag muss ihr nach dem Urteil im Berufungsverfahren wegen "schwer wiegender Persönlichkeitsverletzung" auch eine Entschädigung von 25.000 Euro zahlen. Außerdem muss der Verlag in einer weiteren Veröffentlichung die Äußerungen von Herman bei einer Pressekonferenz im September 2007 in Berlin richtig stellen (Az: OLG Köln 15 U 37/09).

Eva Herman hatte damals ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" vorgestellt. Nach eigenen Angaben hat Herman sowohl bei der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.

Die Richter des OLG gaben - wie schon in der Vorinstanz das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Moderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in den Mund gelegt worden sei, sei falsch und entspreche nicht ihren tatsächlichen Äußerungen. Es habe sich um "eine Interpretation" ihrer bei der Pressekonferenz gemachten "mehrdeutigen Äußerung" gehandelt. Dadurch werde Herman "massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht" beeinträchtigt und sie erscheine in negativem Licht, da letztlich der Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiert werde.

Für die weiteren beruflichen und privaten Auswirkungen für Herman sei aber nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen, befanden die Richter. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der Verlag kann aber binnen eines Monats beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde auf Nichtzulassung erheben.

DPA
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
Gockeline512 (29.07.2009, 10:38 Uhr)
Die Presse findet immer einen Grund sie fertig zu machen
Man kann sich über verschidene Meinungen streiten,aber die Frau wird fertig gemacht von der gesamten Presse als wäre sie eine Gefahr.Welche Gefahr sehen die Leute denn?Dass die Frauen in eine alte Rolle fallen würden? Hat Frau Herrmann nicht einige gut geschulte Menschen zitiert wie es die Presse auch macht?Sie ist die Sprecherin und Aushängeschild dieser Ärzten und Psychologen,die wissen wie man auf einen haut wenn man diese Thesen veröffentlicht.Und sie haben doch Recht,nur die Zeit war noch reif dafür.Man sieht die Auswirkungen überall,will jedoch nicht genau hinsehen.
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