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12. Dezember 2007, 13:43 Uhr
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Streit um den "Petting-Paragrafen"

Wird Fummeln und Knutschen im Kinosaal künftig verboten? Die Bundesregierung will das Strafgesetzbuch ändern und manche sexuelle Handlungen unter Minderjährigen bestrafen. Die Opposition ist entsetzt. Und auch für die Jugendzeitschrift "Bravo" könnte das Gesetz ungewollte Auswirkungen haben. Von Malte Arnsperger

Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Diese Änderungen greifen zu sehr in die sexuelle Freiheit von Jugendlichen ein, sagen Oppositionspolitiker© Alfred Saerchinger/zefa/Corbis

Es ist das erste Date. Ein 14-jähriges Mädchen, frisch verliebt, lädt ihren 17-jährigen Freund ins Kino ein. Endlich können sich die Teenager unbeobachtet von den Eltern ihren Gefühlen hingeben. Freudig erregt sagt das Mädchen zu ihrem Freund, dass sie die Dunkelheit im Kinosaal zum Schmusen nutzen und ihn auch zum ersten Mal küssen und streicheln will. Der Junge überlegt nicht lange und stimmt diesem Wunsch zu, schließlich ist auch er verliebt - und bekommt den Kinobesuch geschenkt. Doch statt im siebten Liebeshimmel findet sich das 14-jährige Mädchen wenig später vor Gericht wieder. Sie ist wegen des sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen angeklagt. Ihr droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Dieses Szenario spielt nicht in einem fernen Land, sondern könnte bald in Deutschland Realität werden. Das befürchten zumindest Oppositionspolitiker im Bundestag. Denn am Donnerstag soll das Parlament ein Gesetz beschließen, dass die Ausweitung des Sexualstrafrechts vorsieht. Nach dem Entwurf des Bundesjustizministeriums sollen künftig bestimmte sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren strafbar sein.

Konkret: Bisher steht im Paragraf 182 des Strafgesetzbuches, dass über 18-Jährige keine sexuellen Handlungen an unter 16-Jährigen durch die "Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt" vornehmen dürfen. Nun jedoch will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) diese sexuellen Kontakte für alle Personen unter 18 Jahren strafbar machen. Ausdrücklich soll in dem Gesetz die bisherige Regelung, dass der Täter über 18 Jahre alt sein muss, gestrichen werden. Täter sind also potenziell alle, auch Jugendliche. Und auch der Versuch soll strafbar sein. Also: Selbst wenn ihre Annäherungen von ihrem Freund abgewiesen werden, droht der liebestrunkenen Kinobesucherin die Strafverfolgung.

Parallelen zum Fall Marco W.

Die Opposition ist empört: "Diese Änderungen sind absurd", sagt der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag zu stern.de. Montag befürchtet, dass künftig auch die Kino-Knutscherei unschuldiger Teenies zur Straftat wird, da die Einladung als "Entgelt" interpretiert werden könne. Auch der FDP-Politiker Jörg van Essen kritisiert den Entwurf scharf. "Die Findung der eigenen Sexualität in der Pubertät könnte dadurch beeinträchtigt werden", sagte van Essen zu stern.de. Van Essen sieht Parallelen zum Fall des zum Tatzeitpunkt 17-jährigen deutschen Schülers Marco W., der in der Türkei wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen angeklagt ist. Dass es zu einer solchen Anklage kommt, gelte es in Deutschland zu verhindern.

Hintergrund der geplanten Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003, der Kinder vor sexueller Ausbeutung schützen und zur Bekämpfung der Kinderpornografie betragen soll. Deutschland muss laut Justizministerium diesen Beschluss umsetzen und die Strafgesetzgebung an internationales Recht angepassen. Im deutschen Strafrecht gibt es bisher eine Abstufung: Als Kinder werden unter 14-Jährige angesehen, 14- bis 18-Jährige bezeichnet man als Jugendliche und 18- bis 21-Jährige als Heranwachsende. Nach internationaler Definition sind jedoch alle unter 18-Jährigen Kinder. Deshalb will das Ministerium die Unterteilung in diesem Fall aufheben und das Alter möglicher Opfer auf 18 Jahre anheben.

Dies sei unnötig, meinen die Oppositionspolitiker Montag und van Essen. Beide wollen an der bisherigen Abstufung festhalten und warnen vor einer Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen. Auch kritisieren sie, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung weit über den EU-Rahmenbeschluss hinausgehe, weil künftig auch Jugendliche unter 18 Jahren zum Täterkreis gehören könnten, wenn sie sich mit ihren Altersgenossen vergnügen.

Das Justizministerium weist diese Kritik weit von sich. Mit den Gesetzesänderungen wolle man Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution bewahren. "Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren", erklärte Ministerin Zypries. "Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Kein Jugendlicher muss befürchten, bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt." Rückendeckung bekommt Zypries vom CDU-geführten Familienmisterium. "Für uns ist das so in Ordnung", erklärte ein Sprecher. Auch der Kinderschutzbund unterstützt die Änderung. Deren Vizepräsident Hubertus Lauer sagte stern.de, dass die Wortwahl des Gesetzestextes zwar "ziemlich unpräzise " sei. Doch Lauer vertraut den deutschen Gerichten und sieht keine Gefahr, dass normale sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen - wie etwa der Kinobesuch - in Zukunft bestraft werden.

Aufklärung gefährdet?

Knutschen und Fummeln sind "Praxis" bei der sexuellen Entwicklung. Dazu kommt für die Jugendlichen die "Theorie". Für viele zählt dazu das das Lesen von Aufklärungsgeschichten, etwa im Teenie-Magazin "Bravo". Diese Aufklärung wird oft mit entsprechenden Symbolfotos nackter Jugendlicher illustriert. Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums mache solche Darstellungen künftig jedoch auch strafbar, sagen Oppositionspolitiker. Denn in Paragraf 184 STGB, der die Verbreitung kinderpornographischer Schriften regelt, soll das Wort "Kinderpornografie" durch "Jugendpornografie" ersetzt werden. Zudem sollen nicht nur die Darstellung und der Besitz von Fotos, die den sexueller Missbrauch von Kinder zeigen, bestraft werden, sondern auch Fotos mit sexuellen Handlungen unter Minderjährigen. Das Ministerium will damit das "aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern" bestrafen.

Grünen-Politiker Montag interpretiert jedoch den geplanten Gesetzestext anders und meint, dass diese Änderungen die Aufklärung a la "Bravo" gefährden. Denn, so Montag, künftig dürfe niemand mehr straffrei Fotos von Jugendlichen, die sich einen Zungenkuss geben oder eine Frauenbrust liebkosen, veröffentlichen oder besitzen. "Dahinter steckt eine unglaubliche Prüderie. Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, dann aber gute Nacht für alle Jugendlichen."

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Von Malte Arnsperger
KOMMENTARE (10 von 90)
 
clementine1 (13.12.2007, 12:20 Uhr)
bald geht die "kinderpornverdachtsmania" los...
wenn der neue §184b wirklich so kommt,wie er momentan im gesetzesvorschlag steht!
@ caroline-nl
voll und ganz zustimm!
ich habe gestern ihren versuch gelesen,die diskussion im mittlerweile geschlossenen spiegelthread vom scheingefecht um §182 auf den viel brisanteren §184b umzulenken-wollte gerade selbst posten aber dicht!-der redakteur hat mir dann zur begründung angegeben,daß thema hätte sich erstmal erledigt-sehr naiv!-hmmm fast 70000 hits
innerhalb von nur 48 stunden sind auch für spon exorbitant viel!
na mittlerweile hat tagesschau forum das thema auch aufgegriffen!
es gilt zu kämpfen!
aus reiner vernunft in der sache!
gruß
ganzbaf (12.12.2007, 11:26 Uhr)
@ramteid
Die Zyprie war nie eine 68er, sondern eine Jura-Tante;-Pp
Die 68er waren noch nie sexuell verklemmt.
Caroline-NL (11.12.2007, 21:08 Uhr)
Daß hat doch der Stern immer gefordert, warum diese Aufregung ?
Ehrlich gesagt verstehe ich die künstliche Aufregung und Empörung des Sterns nicht. Seit Jahren fordert der STERN immer weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Pornographie wird einseitig negativ dargestellt - erinnert sei nur an Wüllenwebers Artikel über sexuelle Verwahrlosung,
der sicher wichtige Problematiken thematisiert, allerdings die vielen positiven Folgen der Pornographie nicht erwähnt. Jede Münze hat immer zwei Seiten, genau wie der Mond auch.
Auch bedeutet Pornographie nicht automatisch, daß Frauen zum "Objekt degradiert werden". Bei guter Pornographie ist dies eben gerade nicht der Fall !
Meine beste Freundin hat Jahre in der Pornobranche in Amsterdam gearbeitet,
ich weiß, wovon ich rede.
Das Problem liegt eher in der deutschen Pornoindustrie selbst, nicht in der Pornographie allgemein.
Merkwürdig, daß ausgerechnet der STERN die Redewendungen von Alice Schwarzer fast wortwörtlich übernimmt. Ich warte schon auf die
erste PorNO Kampagne des STERNS.
Die hier jetzt kritisierte mögliche Strafbarkeit der "Kinoeinladung" etc,
ist aufgebauscht. Da das § sehr unsauber formuliert ist, könnte man dies eventuell daraus herauslesen.
Der eigentliche Sprengsatz wird, wie in der deutschen Presse üblich, nicht erwähnt. Ein nicht unbedeutender Teil
heute noch legaler Pornographie mit Teenagern, wird mit dieser Reform zur "Kinderpornographie". Damit werden freiwillige sexuelle Darstellungen von 15-17jährigen Jugendlichen, juristisch mit abscheulicher KP praktisch gleichgesetzt.
Dies wird zu einer Lawine von Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren führen,
bis zu Haftstrafen.
Die Pädokriminellen, ohnehin nur an Kindern < 12 interessiert, lachen sich ins Fäustchen.
Hier in den NL haben sie auch anfangs das Gesetz begrüßt, allerdings nicht lange, denn Polizei und Justiz weigern sich größtenteils, gegen
Teenagerpornographie mit 15-17jährigen vorzugehen, obwohl Holland die EU Richtlinie sogar als erstes Land bereits 2002 umgesetzt hat ! Ansonsten wären alle Ermittlungsbehörden längst in der Flut der Teenagerpornos abgesoffen.
In D wird man aber, wie man Aussagen von Oberstaatsanwälten entnehmen kann, das neue § buchstabengetreu umsetzen. Die Situation für
die missbrauchten Kinder wird sich dadurch weiter verschlechtern.
Nein, der STERN sollte sich hier, wie im Fall Marco auch, künstliche Empörung sparen. Die Politik vollzieht nur, was die Massenmedien seit Jahren fordern. Übrigens wären
auch einige alte STERN Hefte aus
den 70ern dann strafbar, aber daß ist
ein anderes Thema......
Redaktion (11.12.2007, 15:24 Uhr)
Vielen Dank!
Liebe User,
vielen Dank für Ihre angeregte Diskussion an dieser Stelle. Wir haben Ihre Argumente und Ideen zum Anlass genommen, Ihre Meinungen zu einem Artikel zusammen zu fassen. Diesen finden Sie unter dem Titel "Das sagen die stern.de-Leser" im Ressort Politik oder unter http://www.stern.de/politik/panorama/:Der-Petting-Paragraf-%0A%09%09Das/604954.html
Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Redaktion
mmk749 (11.12.2007, 15:05 Uhr)
Ich hab es ja schon immer gesagt
EU = Diktatur des kleinsten gemeinsamen Nenners (= der Dummheit)und ein Ort an dem sich "Politiker" fern von der Kontrolle ihrer jeweiligen Landesbevölkerung ausleben können.
Leb wohl liberales Deutschland, willkommen EU Diktatur!
redunicorn (11.12.2007, 15:04 Uhr)
Wir sind auf dem Weg
in den totalen Überwachungsstaat - "1984" ist schon längst Wirklichkeit geworden. Volksvertreter wollen unsre Regierenden sein ???
Ich finds nur schade, dass dieses Thema von den Medien so spät aufgegriffen wurde.
ramteid (11.12.2007, 14:44 Uhr)
68er Kalk
Die ehemaligen 68er hat Geld so verdorben, dass sie nun noh spießiger werden, als damals ihre vermeintlichen Gegner. Dazu kommt die Heuchelei mit der Prostitution. Es ist soviel zugelassener Porno, Swingerclubs, Bordelle etc. vorhanden und gestattet, aber an das Thema trauen sich die mutigen Politiker nicht. Es müsste vielmehr die Frage diskutiert werden, warum brauchen wir trotz Brüssel noch über 600 Bundestagsabgeordnete und weitere 16 Landesparlamente. Weniger Leute - weniger Unfug!
faustjucken_de (11.12.2007, 12:45 Uhr)
ein neuer Beweis,
dass unsere Politiker alle nicht mehr ganz richtig im Kopf sind
Pengolodh (11.12.2007, 12:11 Uhr)
Gezielte Falschinformationen... von Frau Zypries
Die Erklärungen von Frau Zypries sind juristisch unerheblich, ein Richter wird nach dem Wortlaut des Gesetzes zu richten haben. Daß dieser eine erhebliche Rechtsunsicherheit auslösen wird, war auch die Meinung der Experten, die (teilweise schon im April) vor dem Rechtsausschuß des Bundestages angehört wurden. Der Rahmenbeschluß überschreitet hier ohnehin die Kompetenz der EU, da diese nur für den Bereich der organisierten Kriminalität gilt, die beabsichtigten Änderungen aber nach Wortlaut und Begründung weit darüber hinausgehen.
Die Presse informierte natürlich nicht, das passiert erst jetzt, zwei Tage, bevor das Gesetz im Bundestag durchgewunken werden soll.
Wer bitte informiert hier also gezielt falsch?
Malt (11.12.2007, 11:21 Uhr)
Wenn zwei...
...pupertierende Judenliche miteinander rum machen, dann ist das keine Pädophilie!!!
Vermutlich haben die Herren aus Brüssel Angst, das Ihnen die minderjährigen Opfer ausgehen, wenn
diese bereits mit Gleichaltrigen rummachen. Jaja, der Belgier an sich...
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