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9. September 2010, 20:10 Uhr

So nicht Frau Kanzlerin!

Die Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken ist beschlossen - mit einem im Morgengrauen unterzeichneten privatrechtlichen Vertrag. Das ist kein akzeptabler politischer Stil. Von Hans Peter Schütz

Angela Merkel, Atomkraftwerke, Kungelei, Nacht- und Nebelaktion, Energiekonzept, Norbert Röttgen

Anti-Atom-Proteste auf Pappe: Angela Merkel pokert mit den Chefs der vier großen Stromkonzerne© Focke Strangmann/APN

Die Republik dürfte entzückt sein: Nachdem sich Angela Merkel jahrelang als Moderatorin geübt hat, schlüpft sie in die Rolle der Aktivistin. Lob gebührt ihr, dass endlich ein Energiekonzept präsentiert wurde, dessen Zielgrößen über den Termin der nächsten Bundestagswahl hinausreichen. Und hoffen wir, dass die Bundeskanzlerin auch in den nächsten Wochen von vergleichbar zielbewusstem Tatendrang beflügelt ist - etwa bei der Reform der Bundeswehr oder bei den Beschlüssen zum Abbau der Staatsverschuldung. Nur eines ist nicht akzeptabel: dass sich der neue Aktionismus vor allem in politischen Nacht- und Nebelaktionen niederschlägt.

Unfeine Kungelei

Es gab nicht den geringsten Grund, nach stundenlanger Beratung des Energiekonzepts im Morgengrauen noch schnell einen privatrechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen auszuhandeln und blitzschnell zu unterschreiben, ihn aber nicht zu veröffentlichen. Das riecht unfein nach Kungelei. Und es wirft den Verdacht auf, dass sich die Energiekonzerne ihre Zustimmung zum Konzept - das sie ohnehin sanft behandelt - gut bezahlen ließen: mit einer verbindlichen privatrechtlichen Absicherung gegen Korrekturen.

Ein ähnliches Geschmäckle scheint auch der Inhalt von Papieren zu haben, mit denen die Atomstromproduzenten angeblich von all jenen Nachrüstungsforderungen befreit werden, die Norbert Röttgen monatelang als nicht verhandelbar deklariert hat. Da sei Nullkommanull dran, lässt der Bundesumweltminister erklären. Sollte das stimmen, könnte er die internen Regierungsdokumente ja veröffentlichen. Doch das geht nicht. Ein Kenner der Materie jedenfalls behauptet, die Nachrüstung in punkto Sicherheit sei im Gesetzentwurf des Ministeriums teils gänzlich gestrichen, zentrale Teile der Sicherungsmaßnahmen auf Jahre in die Zukunft verschoben. Da dies der bisherige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium sagt, muss seine Analyse ernst genommen werden.

Entmannung des Bundestages

Die Regierung wäre gut beraten, wenn sie sich beim Energiekonzept nicht versteckt hinter privatrechtlichen Verträgen, über deren Inhalte und Kündigungsfristen nichts bekannt ist. Wer sich zur Herausgabe erst durch eine Klage auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes zwingen lässt, signalisiert schlechtes Gewissen. Steht in der nächtlich unterschriebenen Vereinbarung zum Beispiel drin, dass sie nur in Kraft tritt, wenn der Bundestag zustimmt? Bindet er etwa auch die nächste Bundesregierung, die eine rot-grüne Koalition sein könnte?

Die Regierungsfraktionen sollten sich dieser Geheimniskrämerei nicht unterwerfen. Dass die Opposition hier Missachtung der demokratischen Willensbildung wittert, ist nachvollziehbar. Verfassungsrechtler sehen bei einer so wichtigen Frage wie dem Energiekonzept, das für die nächsten 50 Jahre gelten soll, klare verfassungsrechtliche Schranken für Tricksereien. Und die Kanzlerin sollte ihre neue Tatkraft nicht bei der politischen Entmannung des Bundestags testen. Denn eine Lobbykratie ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.

Von Hans Peter Schütz
 
 
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