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13. Oktober 2011, 12:01 Uhr

Niedersachen will Schnüffelsoftware weiterhin einsetzen

Dem anhaltenen Streit um den Staatstrojaner zum Trotz: Niedersachsens Innenminister Schünemann setzt weiterhin auf den "Staatstrojaner". Ein Missbrauch, wie er mit der Version aus Bayern betrieben werden kann, sei in seinem Bundesland technisch gar nicht möglich.

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Setzt weiterhin aufs trojanische Pferd: Niedersachsens Innenminister Schünemann© Holger Hollemann/DPA

Die Enthüllungen des Chaos Computer Clubs über den bayerischen Staatstrojaner haben eine generelle Diskussion über den Einsatz der Schnüffelsoftware ausgelöst. Während der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar neue strengere Regeln für den Gebrauch staatlicher Spionagesoftware fordert, sieht Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann keinen Handlungsbedarf.

Die Unionsinnenminister seien mit dem Bundesinnenminister der Ansicht, dass für den Einsatz von Trojanern, der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, eine eindeutige Rechtsgrundlage vorliege und eine Novellierung deshalb nicht erforderlich sei, erklärte der CDU-Politiker im Gespräch mit "Handelsblatt Online". Einen Vorstoß der FDP, vollständig auf den Einsatz staatlicher Programme zum Ausspähen von Computern zu verzichten, lehnte Schünemann ab und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung vom 27. Februar 2008. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von Trojanern bei behördlichen Ermittlungen auf Kommunikation am Rechner wie Internet-Telefonate oder etwa Online-Chats beschränkt.

Schünemann betonte, dass die Überwachung in seinem Bundesland verfassungskonform eingesetzt worden sei. Die Landespolizei habe ausschließlich aufgrund richterlicher Beschlüsse gehandelt. "Die eingesetzte Software ist auch technisch von vornherein auf diese Überwachungsmaßnahmen beschränkt", sagte der Minister.

Schaar fordert bundesweit eindeutige gesetzliche Regelungen

Eine gegenteilige Meinung vertrat der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar in der "Süddeutschen Zeitung". Es gebe derzeit eine gefährliche "Grauzone" bei der Quellen-TÜK genannten Telekommunikationsüberwachungen, bei der Internet-Telefonate und E-Mail-Kontakte überwacht werden, so Schaar. So gebe es in Bund und Ländern unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Legitimität einiger Spähprogramme. Nötig seien eindeutige gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Spionagesoftware.

Wenn Bundesregierung und Bundestag diese Überwachungspraxis nicht verbieten wolle, "müssen in der Strafprozessordnung jedenfalls die genauen Bedingungen für diese Form der Überwachung festgeschrieben werden", sagte Schaar. Er sprach sich dabei für eine Lizenzierung staatlicher Überwachungsprogramme aus. Eine Zertifizierung sei nötig, damit die Software, auch Trojaner genannt, tatsächlich nur zu den Zwecken genutzt werde, die gesetzlich erlaubt seien.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte am Dienstag die Bundesländer aufgefordert, die zuvor vom Chaos Computer Club (CCC) enttarnte Spionagesoftware nicht mehr einzusetzen. Zunächst müsse geklärt werden, ob das Programm mehr könne, als gesetzlich zulässig sei. Am Mittwoch räumte die Bundesregierung den Einsatz von Spionagesoftware bei den Zollbehörden in 16 Fällen ein.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) will sich am Donnerstagnachmittag im Düsseldorfer Landtag zum Trojaner-Einsatz durch die Polizei äußern. Sein Ministerium hatte bereits eingeräumt, dass die Polizei in Nordrhein-Westfalen in zwei Fällen sogenannte Trojaner eingesetzt hatte. Es sei um schwere Drogen-Kriminalität gegangen.

jwi/DPA/AFP
 
 
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