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9. Februar 2010, 12:17 Uhr

T-Systems soll neues ZVS-System entwickeln

Die Telekom-Tochter T-Systems soll ein neues Studienzulassungssystem für die ZVS erstellen, das Mehrfachbewerbungen vermeiden soll. In der Vergangenheit waren wegen Doppelzulassungen begehrte Studienplätze lange blockiert worden.

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Von der Telekom-Tochter T-Systems stammt das System, das Mehrfachbewerbungen an der ZVS künftig unterbinden soll© Martin Oeser/DDP

Nach langem Tauziehen mit Ländern und Hochschulrektoren hat der Bund der Telekom-Tochter T-Systems International den Auftrag zur Entwicklung eines neuen Studienzulassungs-Systems erteilt. Dies teilte das Bundesbildungsministerium am Dienstag mit. Das neue Online-System soll ab dem Wintersemester 2011/2012 in den begehrten Numerus-clausus-Fächern die gleichzeitige Zulassung eines Bewerbers an verschiedenen Hochschulorten unterbinden.

Bund bezahlt 15 Millionen Euro

Wegen möglicher Mehrfachbewerbungen kommt es seit vielen Jahren immer wieder zu Doppelzulassungen und damit zur wochenlangen Blockade freier Studienplätze ausgerechnet in den Mangelfächern. Allein in diesem Herbst waren dadurch vier Wochen nach dem offiziellen Semesterstart nach einer Erhebung der Kultusminister noch "mindestens 18.000 Studienplätze" in NC-Fächern unbesetzt.

Der Bund unterstützt den Aufbau des neuen Systems mit 15 Millionen Euro. Es soll bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) angesiedelt werden, die in eine Stiftung umgewandelt wird. Das System wird von der ZVS und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gemeinsam betrieben. Allerdings ist den Hochschulen die Teilnahme freigestellt und auch die Weiterfinanzierung des neuen Systems noch nicht geklärt.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) sagte, mit der Entscheidung über den Software-Entwickler liege das Projekt "im Zeitplan". "Wir haben jetzt die Chance, in Kooperation von Bund, Ländern und Hochschulen ein effizientes Studienplatzvermittlungsverfahren zu schaffen." Sachsens Wissenschafts-Staatssekretär Hansjörg König sagte, aufwendige Nachrückverfahren werden künftig hinfällig und die Hochschulverwaltungen deutlich entlastet.

DPA
 
 
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