
1958: Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau
Bis 1958 war die Frau juristische betrachtet mehr oder minder das Eigentum des Mannes. Er entschied, ob und wo sie arbeiten durfte und konnte den Arbeitsvertrag seiner Frau ohne ihre Zustimmung kündigen. Der sogenannte Stichentscheid räumte Männern in allen Familienangelegenheiten das letzte Wort ein. Er bestimmte, ob der Wohnort gewechselt wurde, man ein Haus baute, einen Ratenkauf abschloss oder auf welche Schule die Kinder gehen. Das Schlagen der Kinder bis hin zur Misshandlung galt als Privatsache. Brachte die Frau Geld mit in die Ehe, oblag es seiner Verwaltung. Das galt auch für ihr Gehalt. Nach dem Doppelverdiener-Gesetz konnte eine Beamtin entlassen werden, wenn sie heiratete. All das beendete 1959 das nachgebesserte Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es hatte allerdings eine Hintertür: "Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Dieses Passus schob der Frau die gesamte Verantwortung für den Haushalt und die Kinder zu, selbst wenn sie berufstätig ist. Der Mann konnte ihre Berufstätigkeit jederzeit mit dem Hinweis auf die Vernachlässigung des Haushaltes kündigen. Die offenkundige Ungleichbehandlung wurde erst 1977 beendet. Innerhalb der Regierung Adenauer war es maßgeblich eine Frau, die das Gleichberechtigungsgesetz vorantrieb: Elisabeth Schwarzhaupt. Sie wurde 1961 zur ersten Bundesministerin.
Bis 1958 war die Frau juristische betrachtet mehr oder minder das Eigentum des Mannes. Er entschied, ob und wo sie arbeiten durfte und konnte den Arbeitsvertrag seiner Frau ohne ihre Zustimmung kündigen. Der sogenannte Stichentscheid räumte Männern in allen Familienangelegenheiten das letzte Wort ein. Er bestimmte, ob der Wohnort gewechselt wurde, man ein Haus baute, einen Ratenkauf abschloss oder auf welche Schule die Kinder gehen. Das Schlagen der Kinder bis hin zur Misshandlung galt als Privatsache. Brachte die Frau Geld mit in die Ehe, oblag es seiner Verwaltung. Das galt auch für ihr Gehalt. Nach dem Doppelverdiener-Gesetz konnte eine Beamtin entlassen werden, wenn sie heiratete. All das beendete 1959 das nachgebesserte Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es hatte allerdings eine Hintertür: "Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Dieses Passus schob der Frau die gesamte Verantwortung für den Haushalt und die Kinder zu, selbst wenn sie berufstätig ist. Der Mann konnte ihre Berufstätigkeit jederzeit mit dem Hinweis auf die Vernachlässigung des Haushaltes kündigen. Die offenkundige Ungleichbehandlung wurde erst 1977 beendet. Innerhalb der Regierung Adenauer war es maßgeblich eine Frau, die das Gleichberechtigungsgesetz vorantrieb: Elisabeth Schwarzhaupt. Sie wurde 1961 zur ersten Bundesministerin.
© Kurt Rohwedder/ / Picture Alliance