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  • Wahlen, Chefposten, Selbstbestimmung: Wie Männer es den Frauen schon immer schwer gemacht haben

Zur Galerie Wahlen, Chefposten, Selbstbestimmung: Wie Männer es den Frauen schon immer schwer gemacht haben
1958: Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau  Bis 1958 war die Frau juristische betrachtet mehr oder minder das Eigentum des Mannes. Er entschied, ob und wo sie arbeiten durfte und konnte den Arbeitsvertrag seiner Frau ohne ihre Zustimmung kündigen. Der sogenannte Stichentscheid räumte Männern in allen Familienangelegenheiten das letzte Wort ein. Er bestimmte, ob der Wohnort gewechselt wurde, man ein Haus baute, einen Ratenkauf abschloss oder auf welche Schule die Kinder gehen. Das Schlagen der Kinder bis hin zur Misshandlung galt als Privatsache. Brachte die Frau Geld mit in die Ehe, oblag es seiner Verwaltung. Das galt auch für ihr Gehalt. Nach dem Doppelverdiener-Gesetz konnte eine Beamtin entlassen werden, wenn sie heiratete. All das beendete 1959 das nachgebesserte Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es hatte allerdings eine Hintertür: "Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Dieses Passus schob der Frau die gesamte Verantwortung für den Haushalt und die Kinder zu, selbst wenn sie berufstätig ist. Der Mann konnte ihre Berufstätigkeit jederzeit mit dem Hinweis auf die Vernachlässigung des Haushaltes kündigen. Die offenkundige Ungleichbehandlung wurde erst 1977 beendet. Innerhalb der Regierung Adenauer war es maßgeblich eine Frau, die das Gleichberechtigungsgesetz vorantrieb: Elisabeth Schwarzhaupt. Sie wurde 1961 zur ersten Bundesministerin.
1958: Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau
Bis 1958 war die Frau juristische betrachtet mehr oder minder das Eigentum des Mannes. Er entschied, ob und wo sie arbeiten durfte und konnte den Arbeitsvertrag seiner Frau ohne ihre Zustimmung kündigen. Der sogenannte Stichentscheid räumte Männern in allen Familienangelegenheiten das letzte Wort ein. Er bestimmte, ob der Wohnort gewechselt wurde, man ein Haus baute, einen Ratenkauf abschloss oder auf welche Schule die Kinder gehen. Das Schlagen der Kinder bis hin zur Misshandlung galt als Privatsache. Brachte die Frau Geld mit in die Ehe, oblag es seiner Verwaltung. Das galt auch für ihr Gehalt. Nach dem Doppelverdiener-Gesetz konnte eine Beamtin entlassen werden, wenn sie heiratete. All das beendete 1959 das nachgebesserte Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es hatte allerdings eine Hintertür: "Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Dieses Passus schob der Frau die gesamte Verantwortung für den Haushalt und die Kinder zu, selbst wenn sie berufstätig ist. Der Mann konnte ihre Berufstätigkeit jederzeit mit dem Hinweis auf die Vernachlässigung des Haushaltes kündigen. Die offenkundige Ungleichbehandlung wurde erst 1977 beendet. Innerhalb der Regierung Adenauer war es maßgeblich eine Frau, die das Gleichberechtigungsgesetz vorantrieb: Elisabeth Schwarzhaupt. Sie wurde 1961 zur ersten Bundesministerin.
© Kurt Rohwedder/ / Picture Alliance
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1800: Frauen ins Haus, Männer in die Öffentlichkeit  Die perfekte Frau kennzeichnete im beginnenden 19. Jahrhundert Tugenden wie Sittsamkeit, Fleiß, Gehorsam und mütterliche Fürsorge. Ihr Wirkungskreis war das Haus, die des Mannes die Öffentlichkeit. Es galt damals als wissenschaftlich belegt, dass Frauen aufgrund ihres "natürlichen Geschlechtscharakters" nur über ein eingeschränktes Urteilsvermögen verfügten. Als Person könne die Frau daher nicht eigenverantwortlich handeln und bräuchte stets einen männlichen Vormund. Die Französische Revolution und die Aufklärung begannen jedoch auch auf Deutschland abzustrahlen. Das aufgeklärte Bild vom Menschen wurde zum Geburtshelfer der ersten organisierten Frauenbewegung.
1848: Revolutionäre Frauen-Zeitungen  Hungersnöte, Massenarmut, entrechtete Arbeiter und das vom Adel unterdrückte Bürgertum führten 1848/49 zur Revolution in Deutschland nach französischem Vorbild. Auch wenn der Aufstand scheiterte, wirkte er in vielfacher Hinsicht wie ein gesellschaftlicher Katalysator: Parteienvielfalt, Medienvielfalt durch die Pressefreiheit, eine erstarkte Arbeiterbewegung mit der SPD als politische Kraft und eine organisierte Frauenbewegung im Kampf für Emanzipation.  Zwar gab es bereits mit den "Moralischen Wochenzeitschriften" und den "Frauenzimmer-Journalen" schon im späten 18. Jahrhundert Publikation, die sich gezielt an weibliche Leser wendeten, doch mit der Revolution 1848 und der Freiheit der Presse verschob sich der Ton weg von der Unterhaltung hin zur Politik und Gesellschaftskritik. Zum ersten Mal gaben Frauen politische Zeitschriften heraus, die das politische Geschehen aus weiblicher Perspektive kommentierten und die Ungleichheit der Geschlechter thematisierten.  Die Frauen-Zeitung von Mathilda Franziska Anneke gilt als erste politische Zeitung für Frauen in Deutschland, obwohl die Artikel nicht ausdrücklich Frauen adressierten. Anneke war eine aktive Kämpferin der Revolution, radikal Demokratin, sie pflegte Kontakte zu Karl Marx und war bereits einmal geschieden – ein Skandal. Für die Zensurbehörden war das zu viel. Nach drei Ausgaben wurde die Frauen-Zeitung verboten. Mathilda Franziska Anneke floh in die USA und wurde dort eine der wichtigsten Ikonen der Frauenbewegung. Die deutschen Länder erließen nach der niedergeschlagenen Revolution Gesetze, die Frauen jede politische Betätigung verbot.
1865: Die "Leipziger Frauenschlacht" - Frauen fordern Bildung  Bildung für Frauen war bereits in der frühen Frauenbewegung ein zentrale Forderung. Zwar gab es Schulen, doch an Einrichtungen für Bürgerliche Töchter wurden die Mädchen nicht auf ein eigenständiges Leben, sondern auf die Ehe vorbereitet. In den Volksschulen wurde Mädchen nur au einfachste Aufgaben vorbereitet. Das wollten die Frauenrechtlerinnen Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt (Bild) ändern. Sie gründeten Anfang 1865 in Leipzig den ersten Frauenbildungsverein. Bereits ein halbes Jahr später veranstaltete der Verein die erste große Frauenkonferenz. "Leipziger Frauenschlacht" spotteten die Zeitungen. Die rund 120 Teilnehmerinnen riefen den "Allgemeinen deutschen Frauenverein" ins Leben. Die Geburtsstunde des organisierten Feminismus in Deutschland. Ganz oben auf der Agenda stand die Bildung von Frauen, um der wachsenden Frauenarmut durch neue Erwerbsmöglichkeiten zu begegnen. So hieß es in der Satzung des ADF: "Wir erklären (...) die Arbeit, welche die Grundlage der ganzen neuen Gesellschaft sein soll, als eine Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts."
1900: Clara Zetkin und die Rechte der Arbeiterfrauen   Clara Zetkin (Bild von 1897) ist eine der profiliertesten Frauenrechtlerinnen des Kaiserreiches und der Weimarer Republik und Initiatorin des Internationalen Frauentages, der auch heute noch gefeiert wird. Als überzeugte Kommunistin hielt sie eine echte Gleichberechtigung der Geschlechter ausschließlich im Sozialismus für denkbar. Im gewissen Sinne erwies sich ihre Einschätzung als richtig: Zetkin argumentierte, dass eine gesetzliche Gleichberechtigung ohne wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frau nichts wert sei. Sie flog später vor den Nazis in die Sowjetunion und ist eine der wenigen Deutschen, die an der Kremelmauer beigesetzt sind. 
1919: Marie Juchacz, das Frauenwahlrecht und Frauen in der Politik  1918 verabschiedete der Rat der Volksbeauftragten das Gesetz über die Wahlen. Damit erhielten Frauen ab 21 Jahren das aktive und passive Wahlrecht und konnten zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. Zwischen 1920 und 1932 wurden mehr als 100 weibliche Reichstagsabgeordnete gewählt. Die Frauenqoute lag bei etwa neun Prozent, wobei die meisten Politikerinnen der SPD angehörten. Die erste Rede einer Frau im Reichstag hielt die SPD-Politikerin Marie Juchacz: "Ich möchte hier feststellen und glaube damit im Einverständnis vieler zu sprechen, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."   Als einzige Frau gehörte Juchacz dem "Ausschuss zur Vorberatung des Entwurfs einer Verfassung des Deutschen Reichs" der Nationalversammlung an und hat in dieser Rolle einer der modernsten demokratischen Verfassung der Welt gestaltet. Ihre größte Leistung ist die Gründung der neu heute bestehenden Deutschen Arbeiterwohlfahrt AWO. Das Foto zeigt sie 1932 mit Reichstagspräsident Paul Löbe, Paul Faure, Generalsekretär der Französischen Sozialistischen Partei und Pietro Nenni, ehemaliger Redakteur des "Avanti" (Mailand) bei einer Kundgebung der SPD. im Sportpalast in Berlin. 
1949: Elisabeth Selbert - Männer und Frauen sind gleichberechtigt.  "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ist einer der fundamentalen Sätze im Grundgesetz. Ein frauenrechtlicher Meilenstein. Einen, den es ohne Elisabeth Selbert womöglich nicht gegeben hätte. Sie war eine von nur vier Frauen im 63-köpfigen Ausschuss, der das neue Grundgesetz formulieren sollte. Ursprünglich sollte die Formulierung der Weimarer-Verfassung übernommen werden, in der es hieß, dass Männer und Frauen die gleichen Rechte und Pflichten haben. Die Juristin wollte jedoch eine zwingende Aufforderung zur Gleichberechtigung in der neuen Verfassung. Mehrfach scheiterte sie in Abstimmungen gegen die Männer. Erst nach einer Mobilmachung von Frauenrechtsausschüssen und der Öffentlichkeit, kam der Satz "Männer und Frauen sind Gleichberechtigt" ins Grundgesetz.
1953: Erna Scheffler und die juristische Durchsetzung der Gleichberechtigung  Der Satz "Männer und Frauen sind Gleichberechtigt" forderte juristisch vom Bundestag ein, bis zum 31.Mai 1953 jedes Gesetz dahingehend zu überprüfen und es entsprechend zu ändern. Doch das vor allem männlich besetzte Parlament ließ die Frist verstreichen. Erna Scheffler war die einzige Richterin am Bundesverfassungsgericht. Zur NS-Zeit war resolute, hartnäckige Frau mit Berufsverbot belegt worden, nach dem Krieg erkämpfte sich die alleinerziehende Mutter jeden Schritt in ihrer Karriere. Die Gleichberechtigung war für sie nicht verhandelbar. Sie überzeugte ihre elf Kollegen im Senat, für de Frauenrechte einzustehen. Mit geradezu stoischer Gelassenheit zwang Erna Scheffler zusammen mit ihren Kollegen die katholisch-konservative Regierung unter Konrad Adenauer immer wieder zum Nachbessern von Gesetzentwürfen. Entsprach ein Gesetz nicht der Gleichberechtigung wurde es vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Scheffler scheute keine Konfrontation. Erst 1959 waren alle Gesetze so angepasst, dass sie den Vorgaben des Grundgesetzes entsprachen.
1958: Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau  Bis 1958 war die Frau juristische betrachtet mehr oder minder das Eigentum des Mannes. Er entschied, ob und wo sie arbeiten durfte und konnte den Arbeitsvertrag seiner Frau ohne ihre Zustimmung kündigen. Der sogenannte Stichentscheid räumte Männern in allen Familienangelegenheiten das letzte Wort ein. Er bestimmte, ob der Wohnort gewechselt wurde, man ein Haus baute, einen Ratenkauf abschloss oder auf welche Schule die Kinder gehen. Das Schlagen der Kinder bis hin zur Misshandlung galt als Privatsache. Brachte die Frau Geld mit in die Ehe, oblag es seiner Verwaltung. Das galt auch für ihr Gehalt. Nach dem Doppelverdiener-Gesetz konnte eine Beamtin entlassen werden, wenn sie heiratete. All das beendete 1959 das nachgebesserte Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es hatte allerdings eine Hintertür: "Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Dieses Passus schob der Frau die gesamte Verantwortung für den Haushalt und die Kinder zu, selbst wenn sie berufstätig ist. Der Mann konnte ihre Berufstätigkeit jederzeit mit dem Hinweis auf die Vernachlässigung des Haushaltes kündigen. Die offenkundige Ungleichbehandlung wurde erst 1977 beendet. Innerhalb der Regierung Adenauer war es maßgeblich eine Frau, die das Gleichberechtigungsgesetz vorantrieb: Elisabeth Schwarzhaupt. Sie wurde 1961 zur ersten Bundesministerin.
Ost schlägt West bei den Frauenrechten - um Längen  Die Deutsche Demokratische Republik war der Bundesrepublik in Sachen Gleichberechtigung, Frauen- und Familienrecht um Jahre voraus. Während die Politiker im Westen die Frauen möglichst aus allem heraushalten wollten, Trat in der DDR schon 1950 das "Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" in Kraft. Der Arbeitgeber musste Frauen fünf Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes bei vollen Bezügen freistellen. Der Ausbau der Kinderbetreuung und die Förderung der berufstätigen Frau waren gesetzlich verankert. Das bezahlte Babyjahr folgt Mitte der 1970-Jahre. Die Familie wurde in der DDR als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen und nicht als eine der Frau wie im Westen. Erst zwei Jahre später gab es vergleichbare Regelungen im Westen. Generell war das Frauenbild im Osten fortschrittlicher als im Westen. Voll berufstätige Mütter und Studentinnen, Arbeit in Männerberufen, Gleichberechtigung auch im Haushalt und sexuelle Selbstbestimmung waren in der DDR gängige Praxis, während der Westen noch das "Heimchen am Herd" propagierte. Die Gleichberechtigung der Frauen in der DDR endete indes an den Türen der Volkskammer. Frauen waren in der Politik unterrepräsentiert. In die obersten Ränge der SED schaffte es keine Frau.
Die 68er: "Wer sich nicht wehrt, bleibt für immer am Herd."  Die neue Frauenbewegung hatte ihren Ursprung in der Studentenbewegung, und ihre Vertreterinnen waren frecher, fordernder und weit weniger moderat als ihre Vorkämpferinnen. Ging es in den Generationen davor noch um konkrete Dinge der Gleichberechtigung, wurde nun der philosophische Unterbau der Gleichheit von Mann und Frau verhandelt. An den Universitäten wurde lebhaft die Frage diskutiert, wie sich die alten Strukturen der Verteilung von Macht und Autorität im Staat sprengen und durch ein System der Gleichheit freier Menschen ersetzen ließen. An allen großen Universitäten entstanden Aktionsräte zur Befreiung der Frau, sowie Frauen- und Weiberräte. Ihr Motto: "Wer sich nicht wehrt, bleibt für immer am Herd."
Neue Frauenbewegung: Ab heute wird zurückgekniffen  Die Studenten redeten nicht nur, sie handelten auch: In Frankfurt am Main wurde die Frankfurter Kinderschule gegründet, ein antiautoritäres Erziehungsprojekt, geleitet von Müttern und Vätern. In Kommunen wurde ein neues Miteinander von Familien geprobt. In den USA verbrannten Frauen ihre BH als Zeichen der Befreiung, in Amsterdam rannen die "Dollen Minnas" durch die Straßen und kniffen Männern in den Hintern, in Rom drohten die Frauen den Männern, sie sollten zittern, denn die "Hexen sind zurückgekehrt". Allerdings wuchs der Unmut innerhalb der Bewegung. Wie in dem System, dass sie bekämpfen wollten, standen auch in der sozialistischen Studentenbewegung die Männer in der ersten Reihe, während die Frauen die Zuarbeit erledigten. Nach heftigen Auseinandersetzungen lösten sich die Frauenräte innerhalb weniger Jahre wieder auf. Die Verbindungen blieben jedoch bestehen.
1970: Keine Frau in Hosen – Gleichberechtigung im Bundestag  Der Bundestag war trotz Studentenbewegung, außerparlamentarischer Opposition und einer lauter werdenden Frauenbewegung ein Ort mit frauenfeindlichen Konservativen. Einer von ihnen war Richard Jäger von der CSU. Jurist, katholisch und ehemaliger SA-Mann. Als Bundestagsvizepräsident verkündete er 1970 laut, er würde keiner Frau in Hosen je erlauben, das Plenum zu betreten, geschweige denn an das Rednerpult zu treten. Viele der 34 Parlamentarierinnen fühlten sich zu einer Reaktion aufgefordert. Die SPD-Politikerin Helene-Charlotte von Bothmer, eigentlich überzeugte Rockträgerin, kaufte sich eigens einen Hosenanzug mit hochgeschlossener Jacke und tat genau das, was Jäger nicht zulassen wollte: Sie hielt eine Rede, im Saal herrschte Schockstarre. Der Bundestag hatte seinen ersten Gender-Skandal. In zahlreichen Briefen wurde die Juristin und sechsfache Mutter beleidigt, was für ein "unanständiges und würdeloses Weib" sie doch sei. Richard Jäger verließ 1980 den Bundestag und erlebte drei Jahre später leider den Einzug der Grünen in Turnschuhen und selbstgestricktem Pulli nicht mehr mit.
1971: Alice Schwarzer, der Stern und der Kampf für legale Abtreibung  Als 1971 das Magazin Stern mit dem Titel "Wir haben abgetrieben!" erschien, ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland seit genau 100 Jahren ein Straftatbestand. Die Journalistin Alice Schwarzer initiierte ein Manifest von 374 Frauen, die im Hamburger Magazin öffentlich bekannten, abgetrieben zu haben und die Abschaffung des Paragraphen 218 forderten. Unter ihnen waren Romy Schneider, Senta Berger und Veruschka von Lehndorf. Diese kollektive Selbstanzeige entfaltete eine enorme gesellschaftliche Wucht. Zwei Monate nach dem Artikel wurden 86.100 Unterschriften gesammelt, rund 3000 Frauen zeigten sich selbst wegen Abtreibung an. Es entstand unter den Frauen ein großes Gefühl der Zusammengehörigkeit, aus dem heraus in den folgenden Monaten Flugblattaktionen, Demonstrationen und öffentliche Abtreibungsfahrten nach Holland entstanden.  Fünf Jahre später wurde der Paragraph 218 revidiert. Leider nicht so, wie die Frauen sich es vorstellten. Statt einer liberalen Fristenlösung, bei der die Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat legal gewesen wäre, stellte das neue Gesetz den Abbruch immer noch unter Strafe. Legal war der Abbruch nur, wenn eine soziale, ethische oder medizinische Indikation vorlag. In der DDR wurde dagegen bereist 1970 die Fristenlösung eingeführt und der Selbstbestimmung der Frau Rechnung getragen. Nach der Wiedervereinigung machten nun auch die Frauen in den neuen Bundesländern gegen den Paragraphen 218 politisch mobil. Mit Erfolg: Seit 1995 gilt die Fristenlösung auch im wiedervereinigten Deutschland, wenn auch mit vorherigem Beratungsgespräch.
Attacke! Frauenhäuser, Frauenzeitungen, Frauenfestivals und Frauenbücher  Aus der Studentenbewegung und der großen gesellschaftlichen Debatte zog die Frauenbewegung neue Energie und Selbstbewusstsein. Es wurde über die Rolle als Mutter diskutiert, die Sexualität der Frau, die Doppelbelastung als Mutter, Hausfrau und Berufstätige, über die Ehe, Gleichberechtigung im Beruf, Frauenquoten und verordnete Schönheitsideale. Es entstanden feministische Magazine wie "Emma", große Frauenfestivals und feministische Verlage und Buchläden. Auch die die "Frauenhäuser" gehen auf Fraueninitiativen dieser Zeit zurück, als Statistiken das Ausmaß an häuslicher Gewalt gegen Frauen offenbarten. Im März 1972 verkündete der erste Bundesfrauenkongress in Frankfurt am Main: "Wir haben eine deutsche Frauenbewegung!" Keine Untertreibung. Ende der 1970er Jahre besaß Deutschland das größte Netzwerk von Frauenzentren in ganz Europa.
1977: Die Ehe wird neu definiert  Diese öffentliche Präsenz setzte die westdeutsche Politik unter Zugzwang. 1977 trat das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Es war ein Meilenstein im Kampf der Frauenbewegung um Gleichberechtigung. Für die immer komplexer werdenden juristischen Fragen wurde ein neues Gericht ins Leben gerufen: Das Familiengericht. Die zuvor noch festgeschriebene Rolle der Frau als Hausfrau und des Mannes als "Herr im Hause" wurde gestrichen. In einer pluralistischen Gesellschaft sollten die Ehepartner selbst aushandeln, wie sie das Zusammenleben gestalten wollten, hieß es.  Das erstreckte sich auch auf die Scheidung. Bei einer Trennung wurde vor Gericht bisher der "Schuldige" am Scheitern der Ehe ermittelt. Wer im Scheidungsverfahren schuldig gesprochen wurde, hatte keine Aussicht auf das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und musste entweder auf Unterhalt verzichten oder wurde zu einem Unterhalt verpflichtet, der die finanziellen Möglichkeiten übersteigen konnte. Ab 1977 mussten bei einer Trennung in West-Deutschland beide Partner lediglich ein Jahr getrennt leben und versichern, dass die Ehe gescheitert sei. Das Sorgerecht orientierte sich nicht länger an der Schuldfrage, sondern am Kindeswohl. Und der wirtschaftlich stärkere Partner musste dem schwächeren Unterhalt zahlen, zudem hatte die Frau Anspruch auf einen Teil der Rente des geschiedenen Mannes. Ein Ausgleich für versäumte Berufsjahre und damit eigene Rentenpunkte durch die Erziehung der Kinder. 1994 wurde auch das Namensrecht geändert. Das Ehepaar konnte den Familiennamen nun frei wählen.  
1980: Der Arbeitsmarkt sucht nun "m/w"  Frauen in Männerberufen: Nicola Lisy und Evi Hetzmannseder sind die ersten von der Lufthansa ausgebildeten Pilotinnen. Hier stehen sie im August 1988 vor einer Boeing 737 als 2. Offiziere. Zwölf Jahre später wurde Lisy die erste Flugkapitänin der Fluglinie. Seit 1980 müssen Firmen Stellen stets mit dem Zusatz "m/w" für beide Geschlechter ausschreiben und geschlechtsneutral formulieren. So verlangte es das "Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz". Auch das Gehalt sollte für gleiche Tätigkeiten auch gleich sein. Arbeitnehmerinnen konnten eine Ungleichbehandlung nun vor Gericht bringen, wobei dem Arbeitgeber automatisch die Beweislast zu kam. Fünf Jahre später wird die Teilzeitarbeit der Vollzeitarbeit rechtlich gleichgestellt. Für viele in Teilzeit befindliche Mütter ein echter Vorteil. Frauen, die wegen der Kinder zeitweise nicht gearbeitete haben, bekommen nun kostenlose Umschulungen und Fortbildungen für den zweiten Start ins Berufsleben. Zwischen 1985 und 1992 entstand ein ganzes Bündel an Gesetzen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, konnten Eltern nun bei Krankheit des Kindes bis zu 20 Tage im Jahr zuhause bleiben, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen. Ein Rechtsanspruch auf Kita-Platze sollte den schnellen Wiedereinstig in den Beruf ermöglichen
1994: Der Staat als Vorbild - Das Frauenfördergesetz  Einen ordentlichen Schub in Sachen Gleichstellung kam mit der Widervereinigung. Hunderttausende Frauen aus den neuen Bundesländern waren auf vielen Ebenen seit Jahrzehnten bereits auf Augenhöhe mit ihren männlichen Kollegen und konnten, Dank gesetzlicher Regelungen, den Job mit der Familie gut vereinbaren. 1994 verordnete der Staat sich mit dem Frauenfördergesetz selbst eine Vorbildfunktion in Sachen Gleichberechtigung. Alle Verwaltungen sowie den Ländern unterstellte Stiftungen und Körperschaften wie Sparkassen oder Rundfunkanstalten sollten Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.  Eigens geschaffene Frauenbeauftragte in den Behörden erstellen Förderpläne mit Zielvorgaben. Nicht nur mehr Frauen sollten in den Staatsdienst, sondern auch ihre Karrierechance sollten verbessert werden. 2001 wurde aus der Frauenbeauftragten die Gleichstellungsbeauftragte und aus der Frauenfördergesetz das Gleichstellungsgesetz. Die Erfolge waren mitunter schnell sichtbar. In Nordrhein-Westfalen stieg der Frauenanteil in der Landesverwaltung innerhalb von zwei Jahren von fünf auf 45 Prozent. Andere Bundesländer schrieben Gender-Quoten vor. In der Privatwirtschaft wurde die sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt und den Betriebs- und Personalräten mehr Rechte bei der Förderung von Frauen eingeräumt.
1994: Frauenförderung als gesellschaftliche Aufgabe im Grundgesetz  Elisabeth Selbert hätte es gefreut. Die Juristin hatte 1949 für die wegweisende Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz gekämpft. 55 Jahre später kam ein weiterer Satz ergänzend hinzu: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."  Im Sommer 2021 wurde Selbert mit einer Bronzestatue für ihre Verdienste geehrt.
2005: Frauen an der Macht  Mit Angela Merkel wird erstmals in der Deutschen Geschichte eine Frau Kanzler. 16 Jahre bleibt sie im Amt und wird von internationalen Medien mehrfach zur mächtigsten Frau gekürt. Mit Ursula von der Leyn steht dem Bundesverteidigungsministerium erstmals eine Frau vor. Insgesamt war die Bundesregierung nie zuvor so weiblich. 2014 untersuchte die Unternehmensberatung Kienbaum die Postenverteilung. Die oberste Führungsebene, also die Bundeminister, waren zu 40 Prozent mit Frauen besetzt, 32 Prozent der Führungskräfte im Bundeskanzleramt und den Ministerien waren weiblich, auf der Ebene der Staatssekretäre 29 Prozent. Unterschiede gab es in den einzelnen Ressorts: Im Familienministerium stellten mit knapp 53 Prozent Frauen die Mehrheit in der Führung, gefolgt vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem Bildungsministerium. Die Studie zeigte eines recht klar: Frauen als Chefs (be)fördern Frauen zu Spitzenpositionen. Das sei auch der richtige Weg in der privaten Wirtschaft, folgerte die Unternehmensberatung. Frauen in Führungspositionen ist die derzeit wichtigste Forderung der dritten Generation der Frauenbewegung.
  • Frauenrechte
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Fernsehen: Eine Serie macht TV-Geschichte: 40 Jahre "Schwarzwaldklinik"

21. Oktober 2025 | 10:00 Uhr

Staatsschutz: Prozess gegen Syrer wegen Mordes und Folter wird eröffnet

21. Oktober 2025 | 09:56 Uhr

Unfall auf Baustelle: Baggerfahrer übersieht Kollegen und fährt ihm über den Fuß

21. Oktober 2025 | 09:50 Uhr

Brand: Mülheimer Werkstatt mit Autohaus in Flammen

21. Oktober 2025 | 09:46 Uhr

Rückbau von Atomkraftwerk: Wie Zuschauer die Sprengung der Kühltürme erleben können

21. Oktober 2025 | 09:36 Uhr

Messerangriff auf Familie: Maskierter sticht zu – Internationale Fahndung nach Ex-Mann

21. Oktober 2025 | 09:22 Uhr

Bahnunfall: Zug stößt mit Auto zusammen - mehrere Verletzte

21. Oktober 2025 | 09:17 Uhr

Einsatz der Feuerwehr: Verletzter und Millionenschaden bei Brand einer Lagerhalle

21. Oktober 2025 | 09:15 Uhr

Tübingen: U-Haft für 20-Jährigen nach Angriff auf Nachbarin

21. Oktober 2025 | 09:10 Uhr

Oberlandesgericht Dresden: Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verzögert sich

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