
1971: Alice Schwarzer, der Stern und der Kampf für legale Abtreibung
Als 1971 das Magazin Stern mit dem Titel "Wir haben abgetrieben!" erschien, ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland seit genau 100 Jahren ein Straftatbestand. Die Journalistin Alice Schwarzer initiierte ein Manifest von 374 Frauen, die im Hamburger Magazin öffentlich bekannten, abgetrieben zu haben und die Abschaffung des Paragraphen 218 forderten. Unter ihnen waren Romy Schneider, Senta Berger und Veruschka von Lehndorf. Diese kollektive Selbstanzeige entfaltete eine enorme gesellschaftliche Wucht. Zwei Monate nach dem Artikel wurden 86.100 Unterschriften gesammelt, rund 3000 Frauen zeigten sich selbst wegen Abtreibung an. Es entstand unter den Frauen ein großes Gefühl der Zusammengehörigkeit, aus dem heraus in den folgenden Monaten Flugblattaktionen, Demonstrationen und öffentliche Abtreibungsfahrten nach Holland entstanden.
Fünf Jahre später wurde der Paragraph 218 revidiert. Leider nicht so, wie die Frauen sich es vorstellten. Statt einer liberalen Fristenlösung, bei der die Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat legal gewesen wäre, stellte das neue Gesetz den Abbruch immer noch unter Strafe. Legal war der Abbruch nur, wenn eine soziale, ethische oder medizinische Indikation vorlag. In der DDR wurde dagegen bereist 1970 die Fristenlösung eingeführt und der Selbstbestimmung der Frau Rechnung getragen. Nach der Wiedervereinigung machten nun auch die Frauen in den neuen Bundesländern gegen den Paragraphen 218 politisch mobil. Mit Erfolg: Seit 1995 gilt die Fristenlösung auch im wiedervereinigten Deutschland, wenn auch mit vorherigem Beratungsgespräch.
Als 1971 das Magazin Stern mit dem Titel "Wir haben abgetrieben!" erschien, ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland seit genau 100 Jahren ein Straftatbestand. Die Journalistin Alice Schwarzer initiierte ein Manifest von 374 Frauen, die im Hamburger Magazin öffentlich bekannten, abgetrieben zu haben und die Abschaffung des Paragraphen 218 forderten. Unter ihnen waren Romy Schneider, Senta Berger und Veruschka von Lehndorf. Diese kollektive Selbstanzeige entfaltete eine enorme gesellschaftliche Wucht. Zwei Monate nach dem Artikel wurden 86.100 Unterschriften gesammelt, rund 3000 Frauen zeigten sich selbst wegen Abtreibung an. Es entstand unter den Frauen ein großes Gefühl der Zusammengehörigkeit, aus dem heraus in den folgenden Monaten Flugblattaktionen, Demonstrationen und öffentliche Abtreibungsfahrten nach Holland entstanden.
Fünf Jahre später wurde der Paragraph 218 revidiert. Leider nicht so, wie die Frauen sich es vorstellten. Statt einer liberalen Fristenlösung, bei der die Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat legal gewesen wäre, stellte das neue Gesetz den Abbruch immer noch unter Strafe. Legal war der Abbruch nur, wenn eine soziale, ethische oder medizinische Indikation vorlag. In der DDR wurde dagegen bereist 1970 die Fristenlösung eingeführt und der Selbstbestimmung der Frau Rechnung getragen. Nach der Wiedervereinigung machten nun auch die Frauen in den neuen Bundesländern gegen den Paragraphen 218 politisch mobil. Mit Erfolg: Seit 1995 gilt die Fristenlösung auch im wiedervereinigten Deutschland, wenn auch mit vorherigem Beratungsgespräch.
© Klaus Rose/ / Picture Alliance