
1994: Der Staat als Vorbild - Das Frauenfördergesetz
Einen ordentlichen Schub in Sachen Gleichstellung kam mit der Widervereinigung. Hunderttausende Frauen aus den neuen Bundesländern waren auf vielen Ebenen seit Jahrzehnten bereits auf Augenhöhe mit ihren männlichen Kollegen und konnten, Dank gesetzlicher Regelungen, den Job mit der Familie gut vereinbaren. 1994 verordnete der Staat sich mit dem Frauenfördergesetz selbst eine Vorbildfunktion in Sachen Gleichberechtigung. Alle Verwaltungen sowie den Ländern unterstellte Stiftungen und Körperschaften wie Sparkassen oder Rundfunkanstalten sollten Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Eigens geschaffene Frauenbeauftragte in den Behörden erstellen Förderpläne mit Zielvorgaben. Nicht nur mehr Frauen sollten in den Staatsdienst, sondern auch ihre Karrierechance sollten verbessert werden. 2001 wurde aus der Frauenbeauftragten die Gleichstellungsbeauftragte und aus der Frauenfördergesetz das Gleichstellungsgesetz. Die Erfolge waren mitunter schnell sichtbar. In Nordrhein-Westfalen stieg der Frauenanteil in der Landesverwaltung innerhalb von zwei Jahren von fünf auf 45 Prozent. Andere Bundesländer schrieben Gender-Quoten vor. In der Privatwirtschaft wurde die sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt und den Betriebs- und Personalräten mehr Rechte bei der Förderung von Frauen eingeräumt.
Einen ordentlichen Schub in Sachen Gleichstellung kam mit der Widervereinigung. Hunderttausende Frauen aus den neuen Bundesländern waren auf vielen Ebenen seit Jahrzehnten bereits auf Augenhöhe mit ihren männlichen Kollegen und konnten, Dank gesetzlicher Regelungen, den Job mit der Familie gut vereinbaren. 1994 verordnete der Staat sich mit dem Frauenfördergesetz selbst eine Vorbildfunktion in Sachen Gleichberechtigung. Alle Verwaltungen sowie den Ländern unterstellte Stiftungen und Körperschaften wie Sparkassen oder Rundfunkanstalten sollten Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Eigens geschaffene Frauenbeauftragte in den Behörden erstellen Förderpläne mit Zielvorgaben. Nicht nur mehr Frauen sollten in den Staatsdienst, sondern auch ihre Karrierechance sollten verbessert werden. 2001 wurde aus der Frauenbeauftragten die Gleichstellungsbeauftragte und aus der Frauenfördergesetz das Gleichstellungsgesetz. Die Erfolge waren mitunter schnell sichtbar. In Nordrhein-Westfalen stieg der Frauenanteil in der Landesverwaltung innerhalb von zwei Jahren von fünf auf 45 Prozent. Andere Bundesländer schrieben Gender-Quoten vor. In der Privatwirtschaft wurde die sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt und den Betriebs- und Personalräten mehr Rechte bei der Förderung von Frauen eingeräumt.
© Mohssen Assanimoghaddam/ / Picture Alliance