Elizabeth Johnson Junior war 22 Jahre alt, als ihr Todesurteil erklang. Sie sollte erhängt werden. Der Grund: Sie sei eine Hexe. In Wahrheit war Elizabeth Johnson Junior eine gewöhnliche junge Frau, aber sie war unverheiratet. Und das war alles andere als gewöhnlich im Jahr 1692. Möglicherweise soll sie auch eine geistige Behinderung gehabt haben. Das genügte im damaligen Neuengland, geprägt von Aberglauben, Angst vor Krankheiten und vermeintlichen Absonderlichkeiten, um als Hexe zu gelten. Johnson musste vor Gericht. Und sie war nicht die Einzige.
Innerhalb der sogenannten Hexenprozesse von Salem wurden ab 1692 insgesamt bis zu 200 Frauen angeklagt, gefoltert und hingerichtet. In öffentlichen Prozessen wurden