Volksverhetzungs-Paragraf Wie die AfD das deutsche Volk vor Beleidigungen schützen will

AfD Jens Maier
Er hatte da so eine Idee: Der Dresdner AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will auch die Deutschen als ganzes Volk vor Volksverhetzung schützen
© Hendrik Schmidt / DPA
Gegen zahlreiche AfD-Politiker ist in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung ermittelt worden. Nun will die Partei den Paragrafen einfach ändern. Ein Antrag im Bundestag ist in Arbeit.

AfD-Politiker sehen sich häufig mit Anzeigen wegen Volksverhetzung konfrontiert. Alexander Gauland wurde nach seinen Bemerkungen über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özuguz, die man "in Anatolien entsorgen“ solle, mehrfach wegen Volksverhetzung angezeigt. Auch gegen Beatrix von Storch und André Poggenburg gab und gibt es Verfahren wegen ihrer ausländerfeindlichen Äußerungen. Der Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer wurde zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt, weil er gegen Homosexuelle gehetzt hatte. Jeanette Ihme, AfD-Politikerin aus dem Saarland, wurde ebenso schuldig gesprochen wie ein Kreisvorstand aus Salzwedel oder der ehemalige Landeschef in Mecklenburg-Vorpommern, Holger Arppe.

Jens Maier, ehemaliger Richter aus Dresden und AfD-Bundestagsabgeordneter, sah sich vergangenes Jahr ebenfalls einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt (das eingestellt wurde). Aktuell läuft ein Verfahren gegen ihn wegen seiner rassistischen Äußerungen über Noah Becker ("kleiner Halbneger"). Maier, der zum völkischen Flügel der Partei zählt, will nun gegen den Paragrafen politisch vorgehen. Laut einem Bericht von "BuzzfeedNews" initiierte Maier im Januar einen Antrag seiner Partei im Bundestag, um den Paragrafen umzuschreiben.

Jens Maier sieht Paragrafen aktuell als "politisches Kampfmittel"

Aus dem Bericht geht nicht eindeutig hervor, wie genau die AfD den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches modifizieren möchte. Aber im Kern soll es darum gehen, dass in Zukunft auch jemand bestraft werden kann, der Deutschland als Ganzes beleidigt. Volksverhetzung ist bislang nur dann strafbar, wenn eine konkrete Gruppe innerhalb des Volkes oder ein Einzelner beleidigt oder Hass gegen sie/ihn geschürt wird.

Maier begründet laut "BuzzfeedNews" die Initiative damit, den Paragrafen "als politisches Kampfmittel“ abzuschaffen. Er fühle sich an den DDR-Straftatbestand "Schwere staatsfeindliche Hetze" erinnert und glaube, dass "durch eine immer extensivere Auslegung des Paragraphen die Gefahr droht, dass praktisch jede missliebige Meinung als Volksverhetzung betrachtet wird. Das Strafrecht darf jedoch kein politisches Kampfmittel sein. Vor diesem Hintergrund wäre es an und für sich konsequent, den §130 zu streichen, um nicht große Teile der Gesamtbevölkerung zu kriminalisieren“, sagte Maier.

Kritiker: der übliche rassistische AfD-Ansatz

Im Moment liegt der Antragsentwurf bei der Fraktionsspitze und soll in den nächsten Wochen eingebracht werden, bestätigte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner, Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag

Für den bekannten Rechtsexperten und früheren Bundesrichter, Thomas Fischer, steckt hinter dem Antrag der Initiative der  "übliche rassistische Ansatz", sagte er BuzzfeedNews. Jeder einzelne Deutsche könne sich mit dem Straftatbestand der Beleidigung wehren. "Wenn die AfD meint, man müsse 'das bio-deutsche Volk' vor Beschimpfung durch einzelne schützen, ist das eher eine zynische Umdrehung des Sinnes der Vorschrift. Man muss nicht die 95 Prozent Mehrheitsgesellschaft vor der Beschimpfung durch ein paar Spinner schützen, damit das deutsche Volk gerettet wird."

tis