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Fall Edathy Friedrich will erst bei Ermittlungsverfahren zurücktreten

Die Luft für Hans-Peter Friedrich wird immer dünner. Die Kanzlerin sei wegen seines Verhaltens im Fall Edathy stocksauer, heißt es. Einen Rücktritt lehnt der Bundesagrarminister aber ab - vorerst.

Wie lange kann sich Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich nach den Vorwürfen im Fall Edathy noch halten? Der wegen umstrittener Informationsweitergabe unter Druck geratene Bundesagrarminister kündigte an, er wolle vorerst im Amt bleiben, erklärte aber: "Sollte die Staatsanwaltschaft zu anderen Ergebnissen kommen und ein Ermittlungsverfahren aufnehmen, werde ich mein Amt zur Verfügung stellen." Laut Informationen der dpa soll die Entscheidung über Ermittlungen gegen Friedrich in der kommenden Woche fallen.

Doch womöglich liegt Friedrichs Zukunft als Minister gar nicht mehr in seiner Hand: CSU-Chef Horst Seehofer traf sich am Morgen in Berlin mit seiner Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt zu Beratungen. Die Situation wurde als sehr kritisch eingestuft, auch personelle Konsequenzen noch im Laufe des Tages wurden nicht ausgeschlossen. Friedrich soll im Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel über mögliche Ermittlungen gegen Edathy informiert haben.

Laut n-tv ist Friedrich auch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel in Ungnade gefallen. Die CDU-Chefin sei stocksauer, heißt es demnach aus CDU-Kreisen. Sie möge keine Plaudereien. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Merkel habe mit Friedrich telefoniert und ein "intensives Gespräch" geführt. Friedrich sei sich der Dimension der Sache bewusst.

Nach FDP und Linken fordern unterdessen auch die Grünen den Rücktritt Friedrichs. Er habe offensichtlich Geheimnisse ausgeplaudert, sagte deren Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann. "Das ist ein schwerwiegender Vorgang, der mit dem Amt eines Bundesministers nicht vereinbar ist."

Staatsanwaltschaften prüfen Verfahren

Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Hannover haben nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob sie gegen Friedrich wegen Geheimnisverrats ermitteln wollen. Neben der strafrechtlichen Bewertung müsste auch geklärt werden, welche der Behörden ein Ermittlungsverfahren einleiten würde.

Nach dem Tatortprinzip wäre Berlin zuständig, weil Friedrich dort seinen Sitz hat. Legt man den sachlichen Zusammenhang zugrunde, wäre das Verfahren ein Fall für Hannover, weil hier gegen Edathy ermittelt wird.

mad/car/DPA DPA

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