Verwaltungsgericht Berlin Altkanzler Schröder scheitert mit Klage: kein Anspruch auf Büro im Bundestag

Altkanzler Gerhard Schröder
Altkanzler Gerhard Schröder
© Kay Nietfeld / DPA
Altkanzler Gerhard Schröder, der wegen seiner engen Verbindungen nach Russland in der Kritik steht, mochte den Verlust seiner Privilegien nicht hinnehmen. Mit einer Klage hat er um Büro und Mitarbeiter gekämpft. Zunächst erfolglos.

Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage des 79-Jährigen gegen einen Beschluss des Bundestags ab. Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, das Büro gestrichen. Hintergrund waren Schröders seit Jahren bestehende Verbindungen nach Russland.

Das Verwaltungsgericht prüfte eine Klage von Schröder gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses von Mai 2022, einen Teil seiner Sonderrechte zu entziehen und sein Büro abzuwickeln. Die Anwälte beantragten, diesen Beschluss für rechtswidrig zu erklären und dem Altkanzler Büro samt Personal zur Verfügung zu stellen. Schröder war bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in der Hauptstadt nicht anwesend. 

Anwalt von Gerhard Schröder: "eines Rechtsstaats unwürdig"

Anwalt Ralph Heiermann führte am Donnerstag an, dass Schröder eine große Zahl von Presse- und Bürgeranfragen bekomme, zudem zu verschiedenen Empfängen und Anlässen gehe. Schröder sei aufgrund seiner persönlichen Beziehungen zu Putin der Rechtsanspruch auf das Büro entzogen worden, sagte Heiermann. Das sei "eines Rechtsstaats unwürdig".

"Herr Schröder wollte das eigentlich gar nicht vor Gericht bringen", ergänzte sein Anwalt Michael Nagel. Die Gegenseite, der Haushaltsausschuss, habe jedoch ein Gespräch abgelehnt. Deshalb habe der 79-Jährige dies rechtlich klären lassen wollen. Schröder selbst ist den Angaben zufolge verreist und wird sich nicht zu dem Verfahren äußern.

Seit mehreren Jahrzehnten ist es üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Dies soll der Erledigung von Aufgaben dienen, die sich aus dem früheren Amt ergeben. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren. Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grüne und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

Fall dürfte nicht in erster Instanz entschieden werden

Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm ein Teil der Sonderrechte entzogen worden war, hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden.

Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte – und von grundsätzlicher Bedeutung. Mit der Klage komme die gängige Staatspraxis auf den Prüfstand, so der Gerichtssprecher. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung ist davon auszugehen, dass der Fall letztlich nicht in erster Instanz entschieden wird.

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert.

DPA · AFP
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