Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.
Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. (Az.: 13 MN 477/21). Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.
Gericht sieht keine Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Neun Menschen erzählen, warum sie sich nicht impfen lassen

"Eine generelle Impfgegnerin bin ich nicht. Vor drei Wochen erst habe ich mich gegen Tetanus impfen lassen. Ich weiß, dass in meiner Altersklasse von 10.000 mit Covid-19 infizierten Menschen im Schnitt nur drei sterben. Dieses Risiko halte ich für vertretbar, denn ich kenne meinen Körper und vertraue auf mein gutes Immunsystem. Über meine Zweifel an den Impfungen spreche ich stets offen. In meinem Freundeskreis halten wir diese Spannungen gut aus. Das würde ich mir auch für den öffentlichen Diskurs wünschen. Denn es gibt einfach zu viele Menschen wie mich, die Fragen haben und deren Stimmen in den Medien kein Gehör finden. Ich informiere mich daher inzwischen zur Hälfte in den sogenannten alternativen Medien, auch wenn sie stark in der Kritik stehen."
Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme. In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Woolworth GmbH gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden.