Für Fernsehen und Hörfunk sollen die Deutschen ab 1. April kommenden Jahres 17,01 Euro monatlich zahlen, 86 Cent mehr als bisher. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen mit dieser Anhebung deutlich unter den Empfehlungen einer unabhängigen Gebührenkommission (KEF) bleiben, die ab 1. Januar eine Steigerung von 1,09 Euro vorgeschlagen hatte. Dies sagte der rheinland- pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) nach einer Sitzung der Rundfunkkommission der Länder am Montag in Berlin. Die sechs Länder- Regierungschef forderten die öffentlich-rechtlichen Sender zu massiven zusätzlichen Sparmaßnahmen auf.
Bayerns Regierungschef Edmund Stoiber (CSU) sprach von "einer Notbremsung": "Die Intendanten werden auch erfassen müssen, dass wir in einem allgemeinen Klima eine Entscheidung treffen müssen, wo die Sozialverträglichkeit natürlich einen ganz besonderen Stellenwert hat."
"Die Empfehlung der Ministerpräsidenten ist sowohl von der Höhe als auch vom Verfahren her außerordentlich problematisch", sagte der ARD-Vorsitzende, Intendant Jobst Plog (NDR). ARD und ZDF wollten nun in Ruhe die Entscheidung der Ministerpräsidenten prüfen, wenn diese endgültig am 8. Oktober gefallen sein wird: "Dies ist nicht der Tag, um zu sagen, das wird alles so laufen."
Rundfunkgebühren
Die Rundfunkgebühren sind die wichtigste Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Sie sind eine von jedem Radiohörer und Fernsehzuschauer zu zahlende Pflichtgebühr, mit der die Unabhängigkeit dieser Sendeanstalten von Einflüssen durch Politik und Wirtschaft und die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen gewahrt werden soll. Die Rundfunkgebühr, die seit ihrer Einführung im Jahr 1924 bis nach der Währungsreform 1948 nur zwei Mark betragen hatte, liegt seit der letzten Erhöhung am 1. Januar 2001 bei 16,15 Euro (31,58 Mark).
In den neuen Bundesländern stiegen die Gebühren am 1. Oktober 1990 von zehn auf die damals im Westen geltenden 19 Mark. In den neunziger Jahren schließlich wurde über 23,80 Mark (1992) und 28,25 Mark (1997) ein weiterer Schritt von runden zehn Mark vollzogen.
Die Höhe der Gebühr wird von den Regierungschefs der 16 Bundesländer in einem Staatsvertrag festgelegt, dem alle 16 Länderparlamente zustimmen müssen. Dabei liegt den Regierungschefs ein Vorschlag der seit 1975 bestehenden "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF) vor.
"Schwierige Sitzung"
Die Option einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts müsse weiterhin offen bleiben, sagte Plog. Die ARD werde "insbesondere Wert darauf legen, dass der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Weg zur Festsetzung der Rundfunkgebühr nicht beschädigt wird". Das unabhängige Verfahren zur Gebührenanpassung müsse gesichert werden. ZDF-Intendant Markus Schächter sagte: "Dies war eine konstruktive, aber außerordentlich schwierige Sitzung."
Eigentlich müsste der neue Staatsvertrag über die Gebühren zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Dies ist nach Angaben Becks wegen der Neuwahl des Landtags in Sachsen aber nicht möglich. Deswegen habe man die eigentlich für ausreichend gehaltene Erhöhung von 79 Cent aufgestockt, um den Ausfall der ersten drei Monate des Jahres auszugleichen. Beck warnte vor einer Anrufung des Verfassungsgerichts und riet, das "zugegebenermaßen etwas gedrechselte Ergebnis" zu akzeptieren: Falls das Gericht wegen der Verzögerung angerufen werde, werde es zwei oder drei Jahre keine Gebührenanhebung geben.
Die Reduzierung des KEF-Vorschlages um 30 Cent soll hälftig finanziert werden durch Sparmaßnahmen aus einer Selbstverpflichtung der Sender sowie durch politisch-technische Vorgaben. Darüber hinaus erwarten die Ministerpräsidenten bis Ende 2008, dem Auslaufen des neuen Staatsvertrages, umfassende "entscheidungsreife Vorschläge" für Strukturveränderungen der öffentlich-rechtlichen Sender.
Zu den Sparanstrengungen der Sender gehört laut Beck, dass zusätzliche Personaleinsparungen im Gegenwert von 255 Stellen bei der ARD und von 300 Stellen beim ZDF eingebracht werden. Auch weitere Bemühungen zur Effizienzsteigerungen seien möglich. Die Ministerpräsidenten wollen beschließen, dass die Fernsehprogramm nicht mehr überall in Deutschland per normaler Antenne empfangbar sein müssen. In ländlichen Räumen Süddeutschlands sei es beispielsweise zumutbar, die Verbraucher auf Kabel- oder Satellitenempfang zu verweisen.

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Programmvielfalt auf dem Prüfstand
Zu den strukturellen Überprüfungen bis Ende 2008 gehören unter anderem die Frage der Programmvielfalt, die Reduzierung des Sponsorings und die Frage, ob 3sat auf deutscher Seite nicht alleine vom ZDF wahrgenommen werden könne. "Wir haben beschlossen, vorzuschlagen, die Programmzahl in Hörfunk und Fernsehen zu deckeln", sagte Beck. Außerdem sollten die Aufwendungen für Online-Angebote 0,75 und für Marketing 1,0 Prozent des Gebührenaufkommens nicht überschreiten dürfen.
Stoiber und Beck warnten vor einer Verzögerung der Reformdebatte: Die EU-Kommission habe zu erkennen gegeben, dass Fernsehgebühren wettbewerbsrechtlich auch als unzulässige Beihilfe gewertet werden könnten. Stoiber: "Ich hielte es für schlimm, wenn die Gebühr über die EU in irgendeiner Weise erheblich angetastet würde."