Pension

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Geld in einem Portemonnaie

Ruhestand: Jede fünfte Person bekommt höchstens 1400 Euro netto im Monat

Im Ruhestand hat jeder oder jede Fünfte in Deutschland höchstens 1400 Euro netto im Monat zur Verfügung. Ein weiteres Fünftel der Ruheständlerinnen und Ruheständler verfüge über monatlich 1400 Euro bis 1790 Euro, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Ein weiteres Fünftel verfügt demnach über monatlich 1400 Euro bis 1790 Euro. Die 20 Prozent der Ruheständler mit dem höchsten Einkommen haben monatlich mehr als rund 2870 Euro netto zur Verfügung.
Leerer Strand auf Teneriffa

Pensionsanspruch geht durch Doppelmord im Ausland nicht verloren

Ein deutscher Pensionär verliert seine Bezüge nicht, weil er in Spanien Morde beging und dort verurteilt wurde. Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht führt automatisch zum Verlust der Pension, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Der heute knapp 50 Jahre alte Beamte im Ruhestand hatte auf Teneriffa seine von ihm getrennt lebende Frau und einen gemeinsamen Sohn ermordet. (Az. 2 C 13.24)
Strand auf Teneriffa

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Pension für in Spanien verurteilten Mörder

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) in Leipzig über Ruhegehalt für einen verurteilten Mörder. Der inzwischen knapp 50-Jährige arbeitete als Bundesbeamter bei der Bundesagentur für Arbeit, bis er 2011 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand ging. 2019 tötete er auf Teneriffa seine Frau und einen gemeinsamen Sohn. (Az. 2 C 13.24)
Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen

Bundesverwaltungsgericht: Elternzeit ist kein Wechselschichtdienst

Eine Polizistin aus Nordrhein-Westfalen kann sich die Elternzeit nicht als Dienstzeit im wechselnden Schichtdienst anrechnen lassen. Damit kann sie nicht früher in den Ruhestand, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagabend entschied. In Nordrhein-Westfalen dürfen Polizeibeamte nach 25 Jahren im Wechselschichtdienst ein Jahr früher in Pension gehen. (Az. 2 C 15.24)