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2. Juli 2009, 09:47 Uhr

Politiker wollen Amnestie für kleine Sünder

Seit Mai läuft der Antrag zur Reformierung der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Jetzt fordern Politiker von Union und FDP, im Zuge der Neuregelung alle Punkte, die auf Bagatellverstöße zurückgehen, aus der Kartei zu löschen.

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Hier werden die Punkte verwaltet: Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg© Kraftfahrt-Bundesamt

Vor dem Hintergrund der geplanten Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei fordern Politiker von Union und FDP eine Amnestie bei Bagatellverstößen. "Wenn die Reform kommt, sollten wir kleine Sünder mit ein bis zwei Punkten amnestieren", sagte der CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer der "Bild"-Zeitung. Der CDU-Abgeordnete Gero Storjohann schlug vor, zu einem bestimmten Stichtag Bagatellepunkte wegfallen zu lassen.

Der FDP-Verkehrsexperte Horst Friedrich forderte zudem mehr Härte bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen: "Es gibt einen harten Kern von unbelehrbaren Verkehrsstraftätern. Denen muss konsequenter der Führerschein entzogen werden, weil sie eine Gefahr für andere sind."

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sprach sich für eine Vereinfachung des Systems aus: "Alle Verkehrsteilnehmer sollen besser und einfacher ihre Punkte einsehen können", sagte der SPD-Politiker. "Was wir nicht wollen, ist ein Verkehrssünderrabatt: Im Sinne der Verkehrssicherheit gibt es keine Abstriche bei den Tilgungsfristen."

Die Verkehrspolitiker von Union und SPD im Bundestag haben im Mai einen Antrag auf den Weg gebracht, das Zentralregister in Flensburg zu reformieren. Bei Verkehrssünden, die mit mehr als 35 Euro geahndet werden, gibt es Punkte in dieser Kartei. Für die Missachtung einer roten Ampel etwa werden nicht nur 90 Euro Bußgeld fällig, sondern auch drei Punkte. Die Punkte verfallen je nach Schwere des Verstoßes meist nach zwei, in schweren Fällen - etwa Fahrerflucht oder Alkoholfahrten - aber auch erst nach fünf bis zehn Jahren. Kommt innerhalb dieser Zeit eine neue Sünde hinzu, verlängert sich die Frist, und die Punkte addieren sich.

DPA/AP
 
 
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