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31. Januar 2012, 16:55 Uhr

Ein Ministerpräsident ist gleicher als andere

Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Denn jeder Beamte mit Wulffs Sündenkonto wäre schon gefeuert. Über zweierlei Recht und eine paar Tüten Bonbons. Von Rebecca Struck und Lutz Kinkel

Gesetz, Morlock, Beamte, DBB, Strafgerichtshof, Niedersachsen, Schminke, Parlament

Nahm mehr als eine Tüte Bonbons: Bundespräsident Christian Wulff© Peter Steffen/DPA

Er hat immer einige dabei. Merci-Bonbons im Wert von 1,29 Euro pro Tüte. Die verteilt Ronald Schminke, SPD-Abgeordneter in Niedersachsen, wenn er an Weihnachten und Silvester durch seinen Wahlkreis tourt. Schminke besucht Rettungsstellen, Krankenhäuser, Straßenmeistereien, Feuerwehr- und Polizeiwachen; er will den Mitarbeitern, die an solchen Tagen Dienst schieben, mit den Bonbons eine kleine Freude machen. Vergangenes Jahr jedoch wurde Schminke in der Straßenmeisterei Göttingen seine Bonbons nicht los. Der Grund: Die Straßenbauverwaltung hatte die Annahme verboten. So ultrastreng kann das Land Niedersachsen sein. Peinlichst darauf bedacht, dass nichts und niemand auch nur auf tausend Kilometer in die Nähe einer Vorteilsnahme gerät.

Und so unfassbar generös kann das Land Niedersachsen sein: Christian Wulff hat in seiner Zeit als Ministerpräsident mitgenommen, was er kriegen konnte - Gratisurlaube bei Freunden, kostenlose Upgrades bei Flügen, einen von der Marmeladenindustrie gesponsorten Trip zum Filmball in München. Hat das irgendwelche juristischen Folgen? Nein. Hätte es juristische Folgen, wäre Wulff ein einfacher Beamter? Ganz sicher. Erklären kann das nur, wer den alten Lehrsatz "Vor dem Gesetz sind alle gleich" vergisst. Faktisch ist das nämlich nicht der Fall. In Niedersachsen gibt es das Beamtengesetz und das Ministergesetz, und das sind schon "zwei Paar Stiefel", sagt Martin Morlock, Staatsrechtler an der Uni Düsseldorf stern.de.

Der Fall Glogowski

Bei einem niedersächsischen Beamten ist die Lage einfach. Verstößt er gegen das Beamtengesetz, kann er disziplinarrechtlich belangt werden, im schlimmsten Fall ist er Job und Pensionsansprüche los. Bei einem niedersächsischen Regierungsmitglied ist die Lage komplizierter. Verstößt er gegen das Ministergesetz, ist es eine politische Frage, ob er Konsequenzen befürchten muss. Bei Gerhard Glogowski, SPD-Ministerpräsident in Niedersachsen, war es so. 1999 musste er gehen, weil er sich - unter anderem - von der Industrie Kaffee und Bier für seine private Hochzeitsfeier liefern ließ. "Es darf nicht der Eindruck entstehen und bleiben, eine Hand wische die andere und es sei alles miteinander verwoben zum jeweiligen Vorteil des Ministerpräsidenten", empörte sich der damalige Oppositionsführer Christian Wulff. "Es darf gar nicht erst zur Korruption kommen, es muss der Anschein von Korrumpierbarkeit, von Abhängigkeiten, von Sponsoring von Politik und Politikern vermieden werden."

Glogowski, und das ist der schale Beigeschmack dieser Geschichte, musste aber vor allem gehen, weil er auch den Rückhalt in seiner eigenen Partei verloren hatte. Wulff, inzwischen Bundespräsident, hat den Rückhalt seiner Partei - zumindest offiziell, weil es der Kanzlerin und ihrer Gefolgschaft vor den Folgen eines Rücktritts graust. Rein juristisch war und ist in beiden Fällen mit dem Ministergesetz kaum etwas zu machen, weil die Hürden extrem hoch sind. Wollten die Parlamentarier gegen ein Mitglied der Landesregierung vorgehen, müsste der Landtag mit Zweidrittel-Mehrheit eine Klage vor dem Staatsgerichtshof in Hannover beschließen. Diese Option ist aber nur eine theoretische, weil sich dann auch die Regierungsfraktionen gegen ihren eigenen Mann wenden müssten. Also passiert: nichts.

Gut lebbare Widersprüche

Da es so gut wie unmöglich ist, den Staatsgerichtshof einzuschalten, gibt es nicht mal eine juristische Instanz, einen neutralen Schiedsrichter, der entscheiden könnte, ob überhaupt ein Verstoß gegen das Ministergesetz vorliegt. So kommt es, dass im Fall Wulff diametral entgegengesetzte Einschätzungen im Raum stehen, aus denen jeder, je nach Sympathie und politischer Couleur, auswählen kann. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim sieht in dem Privatkredit, den Wulff bei der Unternehmerfamilie Geerkens aufnahm, einen glasklaren Verstoß gegen das Ministergesetz. Hartmut Möllring, niedersächsischer Finanzminister und so etwas wie das Sprachrohr der CDU-Regierung, sagt: "Das infrage stehende Darlehen ist ein reines Privatgeschäft." Und einen Bezug zum Amt kann er auch nicht erkennen. So wabert die Debatte vor sich hin, sie produziert allein Widersprüche und Unsicherheiten, und damit kann Wulff offenbar gut leben.

Es gibt eben zweierlei Gesetz: Das Beamtengesetz, das strikt einzuhalten ist, und mit Strafen droht. Und das Ministergesetz, das eher eine Art Empfehlung ist, ein politischer Knigge. Diesen juristischen Torso füllen die Parteien je nach Lage mit Interpretationen. Übrig bleibt das Strafgesetzbuch, aber auch dessen Anwendung offenbart im Fall Wulff eine seltsame Zweiklassengesellschaft. Gegen Olaf Glaeseker, Wulffs ehemaligen Sprecher, der verbeamtet war, wird ermittelt, die Polizei stellte seine Privat- und Büroräume auf den Kopf. Bei Christian Wulff können die zuständigen Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Hannover nicht einmal einen Anfangsverdacht erkennen.

Beamtenbund mauert

Dass dies auch in anderen Fällen so ist, legt die Statistik nahe. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums mussten sich allein 2010 rund 3000 Beamte in Deutschland einem Disziplinarverfahren stellen. Ein juristisches Amtsenthebungsverfahren gegen einen Minister oder Kanzler gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Eigentlich müsste der Deutsche Beamtenbund gegen diese Ungleichbehandlung schärfstens protestieren. Aber die Ansprechpartner auf Bundesebene und in Niedersachsen duckten sich bei Anfragen von stern.de weg - keiner hat die Traute, öffentlich den eigenen Arbeitgeber zu kritisieren. Dabei ist die Sachlage klar. Der Verfassungsrechtler Jörg-Detlef Kühne braucht im Gespräch mit stern.de nur einen Satz, um sie auf den Punkt zu bringen: "Die Grundprinzipien, Gleichheit vor dem Gesetz und dem Verfassungsstaat, werden im Fall Wulff missachtet."

Von Rebecca Struck und Lutz Kinkel
 
 
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