Nach dem Amoklauf von Winnenden haben Politiker eine Überprüfung des Waffenrechts angekündigt. Ein Jahr nach der Tat zeigt sich: Schützen haben eine bessere Lobby als Schüler. Von Roman Heflik

Die Tatwaffe des Amokläufers von Winnenden, eine Beretta: der Täter hatte die Pistole im Haus seiner Eltern gefunden© Ronald Wittek/DPA
Die Opfer von Winnenden waren erst seit wenigen Tagen beerdigt, da setzten sich sechs Familien der Angehörigen zusammen und verfassten einen Brief an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg. In erstaunlich ruhigem, höflichem Ton baten sie darum, das Waffenrecht zu überprüfen: "Grundsätzlich muss die Frage erlaubt sein, ob der Schießsport nicht gänzlich auf großkalibrige Waffen verzichten kann." Außerdem sei "zu überlegen, ob für Sportschützen Waffen und Munition nicht örtlich getrennt verwahrt werden können." Tatsächlich hatte Amokläufer Tim K. die Morde mit einer großkalibrigen Pistole Marke Beretta begangen, die er aus dem Schlafzimmer seines Vaters, eines Sportschützen, gestohlen hatte. Auch hunderte Schuss Munition konnte der 17-Jährige ohne Schwierigkeiten im elterlichen Haus finden.
Die Antwort auf das Schreiben der Eltern kam prompt: "Ihr Anliegen und Ihre konkreten Vorschläge und Fragen nehmen wir sehr ernst", hieß es da. "Wir prüfen jetzt, was wir als Gesetzgeber tun können." Unterschrieben hatten die Vorsitzenden der damaligen Regierungsfraktionen im Bundestag: Volker Kauder für die CDU, Peter Struck für die SPD und Peter Ramsauer für die CSU. Und tatsächlich: Im Juli 2009 beschloss der Bundestag ein neues Waffenrecht. Seitdem behaupten Politiker wie der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Wolfgang Bosbach (CDU), mantramäßig, Deutschland verfüge nun über eines der schärfsten Waffengesetze Europas.
Dabei war von Anfang an umstritten, ob die verabschiedeten Regeln ausreichen, um eine Tat wie in Winnenden zu verhindern. Heute, acht Monate später, kann man sagen: Nein, sie verhindern sie nicht.
Tatsächlich verhöhnt das Gesetz die Anliegen der Opferfamilien: Es gab kosmetische Maßnahmen, aber in der Substanz hat sich nichts geändert im deutschen Waffenrecht. Jene, die Schußwaffen lieben, haben politisch gesiegt. Für die Besitzer der sieben bis acht Millionen Pistolen, Revolver und Gewehre in oder außerhalb deutscher Waffenschränke ändert sich kaum etwas.
Einer der Politiker, die sich am meisten für die Forderungen aus Winnenden stark gemacht hatte, ist Ulrich Mäurer. Als Innensenator von Bremen hatte der Sozialdemokrat im vergangenen Jahr den Vorsitz der Innenministerkonferenz der Länder inne. Heute kann Mäurer nur frustriert mit den Schultern zucken: "Von dem, was ich mal gefordert habe - ein vollständiges Verbot aller großkalibrigen Waffen - sind wir noch meilenweit entfernt. Auch in der Frage, wie viele Waffen man erwerben darf, ist das Gesetz weit hinter dem zurückgeblieben, was ich gewollt habe."
Zu den kosmetischen Änderungen gehört, dass Sportschützen nun erst ab 18 statt wie bisher schon mit 14 Jahren an großkalibrige Waffen dürfen. Behörden können nun leichter kontrollieren, ob Schützen ihre Waffen zuhause wie vorgeschrieben verschlossen aufbewahren. Auch ein zentrales Waffenregister soll endlich eingeführt werden - letzteres allerdings ist eine Vorgabe aus Brüssel.
Doch all das täuscht nicht darüber hinweg, dass die Politik trotz Winnenden ein windelweiches Gesetz verabschiedet hat. Ausgerechnet bei den gefährlichsten Waffen, die Bundesbürger besitzen dürfen, gibt es nur eine Minimal-Kontrolle: So berichten Teilnehmer von Waffen-Foren im Internet, dass die Waffenbehörden von ihnen zwar einen Safe zur Aufbewahrung der Waffen beziehungsweise der Munition forderten. Doch seien die Sachbearbeiter damit zufrieden gewesen, dass man ihnen ein Foto dieses Panzerschranks zugeschickt habe.
Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kennt diese Praxis. Er ist alarmiert: "Wer kann denn dann garantieren, dass das Foto und ein Kaufbeleg nicht von zwanzig Waffenbesitzern gleichzeitig verwendet werden?" Eine weitere Schwachstelle: Behördenvertreter dürfen fremde Wohnungen nur mit Erlaubnis des Mieters betreten.
Die Behörden seien mit der Kontrolle der legalen Waffen völlig überfordert, sagt Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): "Zwar dürfen jetzt die zuständigen Behörden bei Waffenbesitzern unangemeldet die sichere Aufbewahrung der Waffen überprüfen, doch klafft eine erhebliche Personallücke, um dies auch praktisch umsetzen zu können. Allein schon dieses Vollzugsdefizit bremst die gut gemeinten Verschärfungen des Waffenrechts aus."
BDK-Mann Carstensen schätzt, dass deswegen zwischen zwei Kontrollen eines Haushalts spielend bis zu zehn Jahre vergehen können - und das, obwohl die Ergebnisse der bisherigen Kontrollen an der Zuverlässigkeit vieler Waffenbesitzer zweifeln lassen: Bei Stichproben in Baden-Württemberg stießen Prüfer im vergangenen Jahr bei 1527 Kontrollen insgesamt 704-mal auf ungesicherte oder illegale Waffen.
Laut Konrad Freiberg lässt die Politik auch die Einführung des zentralen Waffenregisters schleifen. Dabei könne es Leben retten, wenn die Polizei sehr schnell wisse, ob sich an einem Tatort oder bei einem Täter legale Waffen befänden.