Asylbewerber

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Migranten in Deutschland

Bundesregierung beruft Migrationsbotschafter für Drittstaatenlösung

Mit einem neu berufenen Migrationsbotschafter will die Bundesregierung die Rückführung abgelehnter Asylbewerber beschleunigen. Der Diplomat Ludwig Jung werde vom Auswärtigen Amt ins Bundesinnenministerium wechseln und dort am 19. Januar den neuen Posten antreten, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin mit. Jung solle sich "insbesondere um das Vorantreiben innovativer Lösungen" zur Rückführung in Drittstaaten außerhalb der EU kümmern.
Die Hintergründe der Auseinandersetzung sind derzeit nicht bekannt.(Symbolbild) Foto: Carsten Rehder/dpa

Kriminalität 45-Jähriger nach Streit in Lebensgefahr

Nach einer Auseinandersetzung in einer Asylbewerber-Unterkunft schwebt ein 45-Jähriger in Lebensgefahr. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen festgenommen. Die Hintergründe sind noch unklar.
Minister Dobrindt

Dobrindt kündigt Entscheidung zu Rückführungszentrum für Migranten an

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat baldige Weichenstellungen für die Errichtung eines Rückführungszentrums für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der EU angekündigt. Die Bundesregierung wolle sich mit einer Gruppe von "gleichgesinnten" EU-Ländern "in den nächsten Wochen darauf verständigen, mit welchem Land außerhalb der Europäischen Union man als erstes in ein Gespräch geht", sagte Dobrindt am Donnerstag in einem Interview mit der Deutschen Welle.
Weniger Menschen kommen in Erstaufnahmeeinrichtungen an. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa

Migration 51 Prozent weniger Asylbewerber

Weniger Asylbewerber, mehr Abschiebungen – bei der Migration zeigt sich zum Jahresstart die härtere Gangart der Regierung. In der Diskussion sind weitere Verschärfungen.
Sitz von Frontex im polnischen Warschau

Urteil: EU-Grenzschutzbehörde Frontex muss Grundrechte von Asylbewerbern schützen

Frontex muss bei Abschiebungen die Grundrechte von Asylsuchenden schützen. Die europäische Grenzschutzagentur kann bei Verstößen auch haftbar gemacht werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Die Schadenersatzklage einer syrischen Familie muss nun noch einmal geprüft werden. (Az. C-679/23 P und C-136/24 P)