Babys lächeln, wenn sie ein Glockenspiel hören. Kleinkinder können laufen und Treppen steigen. Vorschulkinder ziehen sich schon alleine an. Eltern sind stolz auf alles, was ihr Kind schon kann. Und sie sind froh, wenn ihnen der Kinder- uns Jugendarzt bestätigen kann, dass alles in Ordnung ist. Dafür sind die sogenannten U-Untersuchungen da.
Die Vorsorge bei Kindern, die sogenannten U-Untersuchungen, zählt zu den wichtigsten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen überhaupt. Die ersten beiden "U-Termine" finden im Krankenhaus statt, ab der U3 bis zur U9 ist dann der Kinderarzt zuständig. Kinder wachsen rasant, daher folgenden die Kinderuntersuchungen einem festen Zeitplan. Nur so kann der Kinderarzt die Entwicklung des Kindes eng begleiten, schon früh mögliche Probleme erkennen und entsprechende Therapien einleiten. Vor allem in den ersten Lebensjahren können Mediziner Erkrankungen heilen, deren Symptome sie später lediglich lindern können. Das gilt zum Beispiel für eine falsch entwickelte Hüfte oder bestimmte Herzkrankheiten. Fragen Sie den Mediziner, was immer Sie wissen möchten. Und wundern Sie sich nicht, wenn er sich erkundigt, wie Ihr Alltag mit dem Baby läuft. Er fragt und beobachtet, wie Sie sich gegenüber dem Kind verhalten und wie das Kind reagiert. Das ist gut so. Er will sicher gehen, dass Sie verstehen, was Ihnen das kleine Wesen mitteilen möchte.
Impfen: Masern, Mumps und Röteln müssen nicht mehr sein
Auch der grundlegende Impfschutz gehört zum festen Bestandteil der Untersuchungstermine. Masern, Röteln, Mumps und Kinderlähmung sind in Deutschland nahezu ausgerottet worden. Sie werden zwar Kinderkrankheiten genannt, doch jeder kann sich anstecken, ganz gleich wie alt er ist. Auch wenn Kinder die Erkrankungen oft gut wegstecken, verlaufen Masern, Röteln und Mumps bei Erwachsenen oft nicht so glimpflich. Mumps kann zu schwerer Hirnhautentzündung oder zur Schädigung des Hörnervs führen, Röteln bei Schwangeren zu Fehlbildungen des Babys.
U-Untersuchungen sind gesetzlich geregelt
Die Untersuchungen für die Kinder ist in Deutschland gesetzlich geregelt, wird in den Bundesländern indes unterschiedlich gehandhabt. In der Millionenstadt Hamburg wird die Vorsorge für Kinder am wenigsten nachgehalten. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind die Untersuchungen tatsächlich Pflicht. Alle frischgebackenen Eltern bekommen von den Jugend- und Gesundheitsämtern schriftliche Einladungen und teils mehrsprachige Informationen zu den anstehenden Untersuchungen. Nach dem ersten Termin beim Kinderarzt, erinnern häufig auch die Praxen selbst an den nächsten "U-Termin".
Seit 2016 werden die Untersuchungen in einem neuen "U-Heft" dokumentiert. Festgehalten werden hier Datum und Ergebnisse sowie defilierte Informationen über den Inhalt der Untersuchung. Aus diesem gelben Heft lassen sich zudem Teilnehmerkarten herauslösen. Diese Karten müssen in Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel bei der Kita und der Einschulung vorgelegt werden müssen. Erscheinen Eltern nicht zu den Untersuchungsterminen, wird zunächst das Gesundheitsamt und schließlich das Jugendamt informiert.
Nicht alle Kosten werden von den Krankenkassen übernommen
Eine Frage des Geldes sind die U-Untersuchungen nicht. Die Vorsorge U1 bis zur U9 werden von der Krankenversicherung abgedeckt. Ob die Kosten für die U10, U11 und die Jugenduntersuchung J2 ebenfalls übernommen werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Eltern ohne Versicherungsschutz können sich an das Gesundheitsamt für eine finanzielle Unterstützung wenden.
Seit nunmehr 30 Jahren besteht das System der Kindesuntersuchungen in Deutschland, mit großem Erfolg. Rund 98 Prozent aller Eltern erscheinen heute mit ihren Kindern zu den "U-Terminen", 2004 lag dieser Wert noch bei 70 Prozent, so das Ergebnis einer Studie des Robert-Koch-Institutes. Dabei gebe es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den sozialen Schichten oder der Herkunft der Eltern.