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Artikel zu: Monsanto

Glyphosathaltiges Mittel Roundup im US-Handel

Glyphosat-Klagen gegen Monsanto: US-Gericht billigt Milliarden-Vergleich

Ein US-Gericht hat einen Sammelvergleich gebilligt, mit dem die  Bayer-Tochter Monsanto Klagen um das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat beilegen will. Bayer begrüßte die vorläufige Genehmigung durch das Gericht im US-Bundesstaat Missouri am Mittwoch. "Das ist der erste wichtige Schritt für die Umsetzung des Sammelvergleichs", erklärte das Unternehmen in Leverkusen.
Glyphosathaltiges Mittel Roundup im US-Handel

Gute Nachrichten für Bayer: Trump stellt Glyphosat-Produktion unter Schutz

Gute Nachrichten für den Bayer-Konzern: In den USA will Präsident Donald Trump die Produktion des Unkrautvernichters Glyphosat sichern, der von der Bayer-Tochter Monsanto hergestellt wird. In einer am Mittwoch erlassenen Verordnung beauftragte Trump das Landwirtschaftsministerium, Maßnahmen zur Förderung der Produktion zu unternehmen. Das Mittel sei "unentbehrlich" für die Versorgungssicherheit des Landes mit Lebensmitteln sowie für die Verteidigungsindustrie. 
Glyphosathaltiges Mittel Roundup im US-Handel

Monsanto schließt Milliarden-Vergleich zu Glyphosat-Klagen

Die Bayer-Tochter Monsanto hat in den USA einen Vergleich zur Beilegung der Klagen um das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat geschlossen. Im Rahmen des Sammelvergleichs würde Monsanto – nach Genehmigung durch ein US-Gericht – über bis zu 21 Jahre insgesamt maximal 7,25 Milliarden US-Dollar (6,13 Milliarden Euro) auszahlen, teilte Bayer am Dienstag mit. Dafür sollten "sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden", hieß es in der Erklärung weiter.
Maispflanzen

Gentechnisch veränderter Mais: Anbauverbot in Italien rechtmäßig

EU-Länder dürfen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten. Das im EU-Recht vorgesehene Verfahren ist weder unverhältnismäßig noch diskriminierend und verstößt auch nicht gegen den freien Warenverkehr, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um die Klage eines Bauern aus Italien. (Az. C-364/24 und C-393/24)