Seit Montag gilt sie bundesweit, die Maskenpflicht. Nachdem die Bundesregierung zunächst nur eine Empfehlung abgegeben hatte, preschten danach erste Bundesländer vor und führten eine Pflicht zum Tragen des Mundnasenschutzes ein. Im Laufe der Woche zogen dann alle nach. Wie die Verordnungen gehandhabt und Verstöße sanktioniert werden, ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Ein Überblick.
In Baden-Württemberg gilt ab Montag, 27. April: Jeder, kleine Kinder ausgenommen, muss im Öffentlichen Nahverkehr, also in Bus und Bahn, und auch auf den Bahnsteigen sowie beim Einkaufen eine sogenannte Alltagsmaske oder eine andere Mundnasenbedeckung tragen. Im Bußgeldkatalog finden sich (noch) keine speziellen Strafen für den Verstoß gegen die Verordnung.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
In Bayern gilt die Maskenpflicht ebenfalls beim Einkaufen und im Personennahverkehr. Verstöße können teuer werden: Beim ersten Mal droht ein Bußgeld von 150 Euro, Wiederholungstätern kann auch das Doppelte berechnet werden.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
In Berlin wird das Tragen eines Mundnasenschutzes vorerst nur in Bussen und Bahnen zur Pflicht. Feste Bußgelder gibt es noch nicht, der Regierende Bürgermeister Michael Müller setzt laut "tagesschau.de" vorerst auf die Einsicht der Bürger.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht nicht, das Tragen wird lediglich empfohlen, wenn die Kinder dazu in der Lage sind. Es gibt keine Altersgrenze.
Brandenburg:
Brandenburg macht das Tragen von Masken in Bussen, Bahnen und Geschäften ab Montag zur Pflicht. "Es schadet nicht. Selbst wenn es den anderen hilft und nicht mir selber, ist es ein guter Schritt", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke. Mit Bußgeldern müssen Maskensünder vorerst nicht rechnen.
Brandenburg hat sich gegen eine Maskenplicht für Kinder entschieden.
Bremen:
Auch Bremen hat noch keine Bußgelder festgelegt. Der Stadtstaat hatte sich als letztes Bundesland zu einer Maskenpflicht entschieden. Sie gilt beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Bußgelder wurden bislang nicht bekannt.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
Hamburg:
In Hamburg sind Bußgelder offenbar nur für Geschäftsleute vorgesehen, die Kunden ohne Mundschutz nicht am Betreten hindern, teilt die Hansestadt mit.
Kinder unter sieben Jahren brauchen keinen Mundschutz, der Rest muss ihn beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen tragen.
Grafik: Die Maskenpflicht in den Bundesländern im Überblick
Hessen:
Hessen setzt die Maskenpflicht ebenfalls in Geschäften und im Personennahverkehr am Montag in Kraft. Sie gilt auch in Banken und Postfilialen. Wiederholte Verstöße können mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
Mecklenburg-Vorpommern:
Mecklenburg-Vorpommern beschloss am Mittwoch, die zunächst nur für den Nahverkehr beschlossene Maskenpflicht ab Montag auch auf Geschäfte auszuweiten. Wer sich nicht daran hält, kann mit 25 Euro Bußgeld belegt werden. Mecklenburg-Vorpommern schließe sich damit dem Bundestrend an, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
Niedersachsen:
Niedersachsen schreibt das verpflichtende Tragen eines Mundnasenschutzes ab Montag vor. Zu der Frage, ob bei einem Verstoß mit einem Bußgeld zu rechnen sei, heißt es auf der Webseite des Bundeslandes: "In der ersten Woche nicht, aber ab dem 4. Mai 2020". Zur Höhe wurden zunächst keine Angaben gemacht.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
Nordrhein-Westfalen:
Das bevölkerungsreichste Bundesland will die Handhabung mit der neuen Verordnung, die ab dem 27. April beim Einkaufen und im ÖPNV gilt, offenbar zunächst den Kommunen mit ihren Ordnungsämtern überlassen. Man setze darauf, dass die Masken bald zum gewohnten Alltagsbild gehören, wird Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von "tagesschau.de" zitiert.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab dem Schuleintrittsalter, also ebenfalls ab sechs Jahren.
Rheinland-Pfalz:
Wer in einem Geschäft oder einem öffentlichen Verkehrsmittel ab Montag ohne Maske angetroffen wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen, berichtet der SWR. Die Pflicht gelte auch auf dem Wochenmarkt.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
Saarland:
Auch im Saarland gilt ab Montag Maskenpflicht. Wer in Geschäften, Bussen oder Bahnen ohne Gesichtsschutz angetroffen wird, muss aber zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht nun ab einem Alter von sechs Jahren, zunächst war sie erst ab zehn Jahren geplant.
Sachsen:
In Sachsen trat die Maskenpflicht bereits am 20. April in Kraft, das Bundesland war damit das erste, das auf verordneten Mundschutz setzte. Ein Bußgeld gibt es jedoch momentan bei Verstoß nicht.
Für Kinder gilt laut Landesregierung: "Kinder müssen nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Wann ein Kind dazu in der Lage ist, entscheiden die Eltern. Eine Altersgrenze wird nicht vorgegeben."
Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt gilt die Mundschutzpflicht beim Einkaufen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln seit Donnerstag. Ein Bußgeld gibt es nicht, allerdings müssten Menschen, die beispielsweise in Bussen gegen das Gebot verstoßen, damit rechnen, von der Weiterfahrt ausgeschlossen zu werden, berichtet "RND".
Für Kinder gilt die Maskenpflicht bereits ab einem Alter von zwei Jahren.
Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein gilt die Maskenpflicht erst ab dem 29. April, wie in den meisten Bundesländern wird der Mundschutz im ÖPNV und beim Einkaufen Pflicht. Ein Bußgeld wurde bislang nicht vorgesehen.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
Thüringen:
Auch in Thüringen wird vorerst bei einem Verstoß gegen das Mundschutz-Gebot, das in Geschäften und im Personennahverkehr gilt, kein Bußgeld fällig.
Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren.
Quellen:Baden-Württemberg.de, "Weser Kurier", "Tagesschau.de", "Hamburg.de", DPA, AFP, SWR, "SOL.de", RND, Niedersachsen, Sachsen.de, "Der Spiegel", RBB, Sachsen-Anhalt.de