In der großen Koalition bahnt sich ein Konflikt über die Grenzkontrollen zu Österreich an. Bundesjustizministerin Katarina Barley hatte sich in einem Interview mit der Funke Mediengruppe (u.a. "Berliner Morgenpost") für ein baldiges Ende der Kontrollen an der Grenze zu Österreich ausgesprochen. Die Verlängerung der Grenzkontrollen "geht nicht ewig", sagte die SPD-Politikerin. "Wenn wir einen funktionierenden Binnenmarkt haben wollen, dann müssen wir die EU-Außengrenze schützen – und die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten offenhalten."
Unionsvertreter kritisierten die Forderung von Justizministerin Katarina Barley (SPD) nach einem Ende der Kontrollen. "Ein Europa ohne Grenzkontrollen ist erst möglich, wenn die Außengrenzen wirksam gesichert sind", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im zuständigen Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), der "Welt". So ist es auch im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgelegt. Bisher seien die EU-Außengrenzen nocht nicht wirksam gesichert, so Mayer weiter.
Grenzkontrollen erst kürzlich verlängert
Die deutsche Grenze zu Österreich wird als Reaktion auf ankommende Flüchtlinge seit 2015 kontrolliert. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete vor knapp zwei Wochen an, die Kontrollen um weitere sechs Monate bis Mitte Mai kommenden Jahres zu verlängern.
Mayer verwies nun darauf, dass auch andere Länder wie Schweden, Frankreich, Österreich und Norwegen gerade erst ihre Binnenkontrollen verlängert hätten. Aus Sicht des CSU-Politikers sind die Kontrollen zudem ein Erfolg:" In den ersten acht Monaten dieses Jahres hat es 3818 Zurückweisungen gegeben, gleichzeitig wurden mehr als 7400 illegale Einreisen festgestellt." Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), lehnt ein baldiges Ende der Grenzkontrollen ab. "In der aktuellen Situation brauchen wir die Kontrollen an der österreichisch-deutschen Grenze noch", sagte Harbarth der "Welt". "Migration soll geordnet und gesteuert
Kontrollen an Grenze zu Österreich verfassungswidrig?
Die Bundespolizei ist seit Herbst 2015 an der Grenze zwischen Bayern und Österreich im Einsatz. Im Juli 2018 reaktivierte die bayerischen Staatsregierung zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an den Kontrollen beteiligt. Dieser Einsatz ist einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge verfassungswidrig, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete.
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt habe Seehofer daher aufgefordert, die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem bayerischen Grenzschutz einzustellen. "Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes", heißt es dem Bericht zufolge im Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger. In der Tat schreibt das Grundgesetz dem Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz in Fragen des Grenzschutzes zu.
Bayerns Landespolizei sei seit 2008 für grenzüberschreitenden Verkehr zuständig, allerdings nur im Luftverkehr. Im August 2018 sei die Landespolizei dann im bayerischen Polizeiaufgabengesetz ganz allgemein mit der "Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs" betraut worden. Diese aber sei Aufgabe der Bundespolizei.
Das Bundesverfassungsgericht lehne solche Doppelzuständigkeiten ab, schreiben die Juristen demnach weiter: "Entweder es ist der Bund zuständig oder es sind die Länder." Bayern habe "keine Gesetzgebungskompetenz" für das materielle Grenzschutzrecht, also etwa für Passkontrollen. Dem Freistaat Bayern komme zudem "keinerlei Verwaltungskompetenz für den Bereich des Grenzschutzes" zu. "Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes", so die Juristen.