Die Kläger gegen die Griechenland-Hilfe und den Euro-Rettungsschirm werfen der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht schwere Rechtsbrüche vor. Mit dem Rettungspaket für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm seien Fundamentalnormen der europäischen Währungsverfassung verletzt worden, sagte der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek als Vertreter des CSU-Bundestagsabgeordneten und Klägers Peter Gauweiler in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Dienstag in Karlsruhe. Dies seien das Bail-out-Verbot, nach dem die EU-Staaten nicht wechselseitig für ihre Schulden aufkommen dürften sowie das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank. (Az.: 2 BvR 987/10 u.a.)
Auch das Grundgesetz sei verletzt worden, sagte Murswiek. So habe das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm gar keine demokratische Legitimation. Denn der Bundestag habe es in einer Zwangssituation beschlossen, in der er zu einer freien Entscheidung nicht mehr in der Lage gewesen sei. Zudem verstoße das Gesetz gegen das Haushaltsrecht des Parlaments. Die Frage sei, ob man deutsches Verfassungsrecht brechen dürfe, um einen "übereuropavertraglichen Notstand" zu beheben. In Wirklichkeit hätten mit dem Rettungsschirm doch nur die Risiken einiger Großbanken aufgefangen werden sollen. Nach Aussage der Politiker sei es um die Rettung des Euro gegangen. "Den Euro zu retten, indem man die Fundamentalnormen der Währungsverfassung zerstört, das ist so, als wolle man einen Wasserschaden beheben indem man das Haus in die Luft sprengt".