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Hand mit Waage

Gericht: Früherer Thüringer Wirtschaftsminister Machnig darf Ministerbezüge behalten

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat eine Forderung auf Rückzahlung von Ministerbezügen gegen den früheren Landeswirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) aufgehoben. Der zuständige Senat gab der Berufung Machnigs gegen den Freistaat Thüringen statt, wie das Gericht in Weimar am Dienstag mitteilte. Damit änderte es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar aus dem Jahr 2016 ab. Machnigs Amtsbezüge wurden demnach in voller Höhe rechtmäßig gezahlt.