Neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung Entwurf mit viel Konfliktpotential

Seit fast zwei Jahren ringen CDU und FDP um die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat jetzt einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Kommunikationsdaten sollen demnach nur im Verdachtsfall gespeichert werden, ein Konflikt mit der Union scheint unausweichlich.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Gesetzentwurf zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung fertig gestellt und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugeleitet. Das verlautete am Freitag in Berlin aus Regierungskreisen.

Wie die Zeitung "Die Welt" aus dem Entwurf berichtete, sollen Kommunikationsdaten von Bürgern nur im Falle eines konkreten Verdachts gespeichert werden. Statt sämtliche Daten aller Bürger ohne Anlass zu speichern, würden damit nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten "eingefroren", heißt es demnach in dem 35 Seiten umfassenden Papier zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren.

Gespeichert werden soll laut Bericht nur dann, wenn es einen konkreten Anlass gibt, der die "Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten" unbedingt erforderlich macht. Der Entwurf trage "wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung", begrenze aber "die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß", zitierte die Zeitung aus der Begründung des Gesetzentwurfs.

Streit in der Koalition ist vorprogrammiert

Der Entwurf der FDP-Politikerin dürfte für neuen Streit in der Koalition sorgen. Die Union will die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten verpflichten, die Kommunikationsdaten aller Bürger auch ohne Anlass für eine bestimmte Frist zu speichern, damit die Sicherheitsbehörden im Fall einer schweren Straftat darauf zugreifen können. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte unlängst ein Kompromissangebot genannt: Demnach ist seine Partei bereit, die Daten nicht wie ursprünglich geplant für sechs Monate zu speichern, sondern begnüge sich mit drei Monaten.

Die Justizministerin bezeichnete dies allerdings als sinnlos. "Die FDP lehnt es ab, dass Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde gelegt werden - ob das jetzt drei Monate sind oder sechs", sagte sie der "Welt". Es könne allein um eine anlassbezogene Speicherung für einen überschaubaren Personenkreis gehen. Nur unter dieser Prämisse sei die FDP bereit zum Kompromiss. "Erst alles auf Vorrat speichern und dann den Datenberg durchforsten, das ist kein sinnvoller Weg."

Polizeigewerkschaft unzufrieden

Scharfe Kritik kam von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), die den Entwurf als völlig unzureichend bezeichnete. "Dieser Gesetzentwurf hat das Zeug zum Koalitionskiller", sagte DPolG-Chef Rainer Wendt am Freitag in Berlin. Obwohl die Union Kompromissbereitschaft signalisiert habe, bewege sich Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) keinen Millimeter.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Union und FDP ringen seit knapp zwei Jahren um eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Die alte Regelung war vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 als verfassungswidrig gekippt worden. Zudem mahnten die Richter eine Neuregelung an.

DPA
cjf/AFP/DPA