Eine Kieler Staatsanwältin pflegte einen "fahrlässigen Umgang mit dem Gesetz". Trotzdem wurde sie wegen Rechtsbeugung freigesprochen. Der BGH hat das Urteil jetzt bestätigt. Der Fall zeigt: Richter und Staatsanwälte werden so gut wie nicht kontrolliert.
Justiz Unwissenheit schützt vor Strafe – zumindest gilt das für Richter und Staatsanwälte

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