22. Juni 2012, 10:40 Uhr

Volkssport Abhauen

Ob nach einer kleinen Schramme oder einem schweren Unfall mit Verletzten: Immer mehr Deutsche fliehen einfach vom Unfallort. Nun will eine Gesetzesinitiative die meisten Fälle straffrei stellen. Von Harald Kaiser

Unfallflucht , ADAC, Fahrerflucht

Bei dem Unfall starben Johannes und Annemaria Dammann in ihrem Ford, der Verursacher setzte sich einfach ab.©

Abhauen! Ganz schnell! Rasch ein hektischer Blick in die nähere Umgebung. Kein Zeuge zu sehen? Dann nichts wie weg. Der Fluchtreflex setzt zuverlässig ein. Er steckt tief in uns drin. Vermutlich ein Überbleibsel aus grauen Vorzeiten der menschlichen Entwicklungsgeschichte.

Die Reaktion "Mich kriegt keiner" ist überraschend weit verbreitet in Deutschland. Gerade im Straßenverkehr geben immer mehr Menschen ihrem Instinkt nach – und nach einem Unfall Gas. Nach Schätzungen des Auto Club Europa begehen jedes Jahr mehr als 500.000 Autofahrer Unfallflucht. Tendenz steigend.

Viele sehen das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort", wie es juristisch korrekt heißt, als Kavaliersdelikt an. Besonders, wenn, wie 2011 in Minden, Angst und Schock eine Rolle spielen: Ein Pizzafahrer wurde dort von den lokalen Medien zum dümmsten Fahrerflüchtling Deutschlands erklärt, weil er nach einer Kollision seinen Lieferwagen am Unfallort stehen ließ und zu Fuß flüchtete. Dass die Telefonnummer des Pizzadienstes groß auf dem Lieferwagen stand und er als Fahrer so schnell ermittelt werden konnte, hatte er in seiner Panik außer Acht gelassen. Darüber lachte die Nation. Doch nach dem Gesetz ist das kein Witz, sondern eine Straftat. Bei einer halben Million Fälle und durchschnittlich 1000 Euro Reparaturkosten jeweils kommt schnell eine halbe Milliarde zusammen. Genauere Zahlen gibt es nicht, weil nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft bei den Assekuranzen keine Statistiken dazu geführt werden.

Fahrerflucht ist ein alltägliches Delikt. Doch unter dem Begriff wird viel zusammengefasst, was von der Dimension kaum zusammen gehört: Für Parkrempler gilt Paragraf 142 des Strafgesetzbuches genauso, wie für einen Horrorcrash mit Toten. Im schlechtesten Fall gibt es sieben Punkte, eine Gefängnis- oder Geldstrafe und in der Regel wird der Führerschein eingezogen. Bei Bagatellschäden, die etwa 90 Prozent ausmachen, hat die Staatsanwaltschaft allerdings einen Ermessenspielraum bis hin zur Einstellung des Verfahrens. Solche Bagatellen würde der ADACgerne entkriminalisiert sehen, weil Verursacher von Beulen nicht mit Leuten in einen Topf geworfen werden dürfen, die durch ihr Verhalten Leben zerstört haben. Dann blieben nur noch die schrecklichsten Taten strafbewehrt.

Nach einer repräsentativen Umfrage von Forsa im Auftrag des stern räumten 15 Prozent der Befragten ein, bereits einmal durchgestartet zu sein, nachdem sie mit ihrem Fahrzeug ein anderes Auto verkratzt oder leicht beschädigt haben. 15 Prozent – das klingt nach wenig. Bei etwa 53 Millionen deutschen Führerscheinbesitzern sind das aber fast acht Millionen, die sich schon mal nach kleinen Remplern ihrer Verantwortung entzogen haben. Und die echten Zahlen dürften deutlich höher sein: Bei der stern-Umfrage gaben nämlich sogar 60 Prozent der Befragten an, schon mal kleinere Schäden am Auto nach dem Abstellen entdeckt zu haben, die vorher nicht vorhanden waren. Es gibt also viermal mehr Geschädigte als Verursacher. Und wenn die nicht alle Serientäter sind, ist die Dunkelziffer hoch.

Unfallflucht , ADAC, Fahrerflucht

In den meisten Fällen lassen Unfallflüchter "nur" Sachschäden zurück.©

Sterbende zurück gelassen

Der wohl schlimmste Fall des Jahres 2011 trug sich am 2. Oktober im Raum Stade zu. Johannes und Annemaria Dammann waren an einem Spätsommersonntag in ihrem sieben Jahre alten Ford auf der Bundesstraße 74 unterwegs. Am frühen Nachmittag war dort nicht viel los. Bis nach Hagenah, dem Wohnort des Ehepaares, 86 und 83 Jahre alt, war es noch etwa ein Kilometer. Nach dem Sachverständigengutachten befuhr Johannes Dammann die schnurgerade Straße mit etwa 90 km/h. Tempo 100 ist dort erlaubt. Gegen 14.40 Uhr wurde der Ford der Dammanns bei Kilometer 10,6 von einem weinroten Audi 80 Avant überholt.

Am Steuer Fritz F.*, Kranfahrer im Hamburger Hafen, der regelmäßig zwischen Wilhelmshaven und Hamburg pendelt. Beim scharfen Wiedereinscheren auf die rechte Spur rammte der Audi offenbar den Ford, so dass Johannes Dammann die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und rechts gegen einen Baum prallte. Seine Frau Annemaria war sofort tot, er selbst starb wenig später im Krankenhaus.

Fritz F. hielt unmittelbar nach dem Unfall an, lief sogar zurück zum Wrack. Das sagt jedenfalls eine Krankenschwester, die erste Hilfe leisten wollte. Sie berichtete der Polizei, dass der Mann wenige Meter vor ihr zwei- oder dreimal auf und ab gegangen sei, völlig von der Rolle gewirkt habe und schließlich weg gefahren sei. Sie konnte sein Gesichtso präzise beschrieben, dass das vom Polizeizeichner angefertigte Bild schließlich zum Erfolg führte: Ein Arbeitskollege meldete sich bei der Sonderkommission und gab den Ermittlern den passenden Namen. Einige Tage nach dem Unfall wurde Fritz F. gestellt. Den Audi hatte er inzwischen reparieren lassen.

 
 
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