Urteil zu Akten über Eichmann-Festnahme: Geheimdienst BND darf schwärzen
Der Bundesnachrichtendienst darf einer Journalistin laut Bundesverwaltungsgericht den vollständigen und ungeschwärzten Zugang zu Unterlagen zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann vor mehr als 65 Jahren verwehren. Die vom Bundeskanzleramt als oberster Aufsichtsbehörde abgegebene Sperrerklärung sei aus Geheimhaltungsgründen rechtmäßig, urteilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage der Autorin wies es ab.