Zwei hessische AfD-Landtagsabgeordnete klagen vor dem höchsten Gericht des Landes gegen ihr Ordnungsgeld von jeweils 750 Euro. Bei Johannes Marxen und Frank Grobe habe der Landtag diese Summen bei der Auszahlung ihrer monatlichen Grundentschädigung bereits einbehalten, teilte die AfD-Fraktion der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit.
Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden nannte keine Namen, erläuterte aber, dass bei ihm zwei Verfahren wegen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landtags anhängig seien. Wann es hier zu Entscheidungen des Verfassungsgerichts kommen werde, sei noch unklar. Ein Landtagssprecher sagte, weitere Fälle mit einem Ordnungsgeld gegen Parlamentarier gebe es gegenwärtig nicht.
Weiße Substanz auf die Nase
Marxen war in einer Gedenkstunde im Landtag bei einer Rede des jüdischen Publizisten Michel Friedman gerügt worden. Dieser hatte die AfD angegriffen, ohne ihren Namen zu nennen: Sie sei eine "Partei des Hasses" außerhalb der Demokratie. Er schaute die AfD-Abgeordneten an und nannte sie geistige Brandstifter und Hetzer. Marxen schmierte sich derweil eine weiße Substanz auf seine Nase in Anspielung auf Friedmans Kokainaffäre vor gut 20 Jahren.
Frank Grobe, Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, musste sein Ordnungsgeld zahlen, weil er in einer Landtagsdebatte über ausreisepflichtige Ausländer Abgeordneten anderer Fraktionen vorgeworfen hatte, an ihren Händen klebe Blut - mit Blick auf Gewalttaten von Flüchtlingen in Deutschland.
"Ermutigendes Signal"
Der Staatsgerichtshof teilte unterdessen mit, 2025 sei die Zahl seiner neu eingegangenen Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die Hälfte auf 55 gestiegen. Die Zahl der abgeschlossenen Verfahren lag 2025 mit 47 um gut 40 Prozent höher als 2024.
Laut Gerichtspräsident Wilhelm Wolf könnte der Anstieg der Zahl der Neuverfahren darauf hindeuten, "dass die Rechtsschutzmöglichkeiten, die das Landesverfassungsgericht bietet, verstärkt wahrgenommen und in der Folge an Bedeutung gewinnen werden – ein ermutigendes Signal rechtsstaatlicher Verfassung des Landes Hessen im 80. Jahr seiner Gründung".
Ausblick in das Jahr 2026: Am 15. April verhandelt der Staatsgerichtshof über eine Beschwerde der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens Verkehrswende in Hessen, das etwa für mehr Radwege, Busse und Bahnen eintritt. Die frühere schwarz-grüne Landesregierung wies die entsprechende Gesetzesinitiative einst zurück: Sie gehe über die Zuständigkeit des Landes hinaus, zudem werde mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert.