Bundesregierung will Nierenspenden "überkreuz" erleichtern
Lebendspenden von Nieren sollen hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" möglich sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Bislang dürfen Paare, bei denen ein Partner dem anderen eine Niere spenden will, dies aber aus Gründen der Inkompatibilität nicht möglich ist, nur dann mit einem anderen Paar "überkreuz" spenden, wenn ein Näheverhältnis zwischen den Paaren existiert, also diese zum Beispiel verwandt sind. Dieses "Näheverhältnis" soll künftig wegfallen.