Irgendwann war es so etwas wie Liebe, aber dann war da nur noch Angst. Immer wieder legte ihr Mann die Hände um ihren Hals und drückte zu, bis ihr schwarz vor Augen wurde. "Dich Mistsau mache ich mit den Nerven fertig", sagte er zu ihr. Betrunken schlug er sie, stieß sie die Treppe herunter. Und er drohte: "Dich lasse ich nie gehen, vorher bringe ich dich lieber um."
Das Schicksal der Frau, von dem das Frauenhaus Radebeul berichtet, ist nur einer von Zehntausenden Fällen häuslicher Gewalt in Deutschland. Der Bundestag hat nun ein Gesetz beschlossen, das Opfer besser schützen soll. Kern ist, dass künftig Gewalttäter auf richterliche Anordnung mit einer elektronischen Fußfessel von ihren Opfern ferngehalten werden können. Außerdem sollen Täter zu Anti-Gewalt-Training oder Gewaltpräventionsberatung verpflichtet werden können.
"An der Seite der Frauen"
Für die neuen Regeln gab es im Parlament eine sehr breite Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD stimmten zu, aber auch die Oppositionsfraktionen von AfD und Grünen. Die Linke enthielt sich, weil ihr der Ansatz nicht weit genug reicht.
Das sei ein guter Tag für Frauen, dieser Satz fiel mehrfach in der Abschlussdebatte. "Wir stellen uns auf die Seite der Frauen, und zwar nicht aus Mitgefühl, sondern, weil das unsere gesellschaftliche Pflicht ist", sagte die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge. "Gewalt gegen Frauen ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und auf uns alle."
"Keine Wundermittel"
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die das Gesetz ausgearbeitet hatte, sprach von einem echten Fortschritt, auf den man gemeinsam mit den Ländern lange hingearbeitet habe. Aber die SPD-Politikerin weiß auch: "Im Kampf gegen häusliche Gewalt gibt es keine Wundermittel – und nicht die eine Maßnahme, die alle Probleme löst."
Dazu sind diese Probleme zu tiefgreifend. Rund 266.000 Opfer häuslicher Gewalt verzeichnet das Bundeskriminalamt in seinem "Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024" - und das sind nur die Fälle, die bekannt werden. Rund 171.000 sind Opfer von Partnerschaftsgewalt im engeren Sinne, davon rund 80 Prozent Frauen. Die Täter sind zu rund 78 Prozent Männer.
Die erfassten Delikte: zu rund 70 Prozent Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung, knapp 26 Prozent Bedrohung, rund 3 Prozent Vergewaltigung oder sexuelle Übergriffe, 0,2 Prozent Mord und Totschlag. 191 Frauen und Mädchen wurden 2024 durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder umgebracht.
Vorbild Spanien
Vor allem gegen diese tödliche Gewalt soll die elektronische Fußfessel helfen. Liegt ein Annäherungsverbot vor, kann ein Richter den Täter verpflichten, das Gerät zu tragen. Das Opfer hat ein Empfangsgerät bei sich. Kommt der Peiniger zu nahe, schlägt es Alarm. Die Fußfessel warne in Echtzeit, sagte Wegge. "So kann die Polizei eingreifen, bevor es zu spät ist."
Vorbild dieser sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist Spanien. Dort sei seit Einführung dieser Option 2009 kein Opfer mehr getötet worden, wenn es das Zweitgerät bei sich trug, heißt es im Gesetz. "Spanien hat mit dem Instrument hervorragende Erfahrungen gesammelt", sagte Hubig. "Wir nehmen uns daran ein Vorbild. Gerade beim Schutz vor Gewalt muss es darum gehen, von anderen zu lernen."
Vergleichsweise wenige Fälle
In der Bundestagsdebatte wies allerdings die Linke Kathrin Gebel darauf hin, dass Spanien nicht nur die Fußfessel habe, sondern ein "riesiges Paket" von 625 Maßnahmen. Die Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior sagte: "Expertinnen gehen davon aus, dass nur ein Bruchteil der Femizide, die jedes Jahr begangen werden, durch den Einsatz einer Fußfessel tatsächlich verhindert werden." Denn das Gesetz greife erst, wenn Betroffene sich bereits Hilfe gesucht hätten. "Und das ist ein kleiner Teil der Gewalt und nur ein kleiner Teil der Täter."
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hatte schon im Gesetzgebungsverfahren die Erwartungen gedämpft. "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist eine sehr hochschwellige und voraussetzungsvolle Maßnahme", sagte Verbandsvertreterin Claudia Igney in einer Anhörung. "Sie kommt nur für wenige Fälle in Betracht, in Spanien in circa 2 bis 3 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt. In Deutschland wird von jährlich 452 Anordnungen ausgegangen." Laut der jüngst veröffentlichten Dunkelfeldstudie werden nur fünf Prozent der Delikte von Partnerschaftsgewalt angezeigt. 95 Prozent werden der Polizei nicht bekannt.
"Das ist ein erster Schritt"
Ministerin Hubig weiß das wohl alles. Und sie will es nicht bei der Reform des Gewaltschutzgesetzes belassen. "Das ist ein erster Schritt, aber es ist eben nur Teil eines ganzen Maßnahmenpakets", sagte sie im Deutschlandfunk.
Im Bundestag liege ein weiterer Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung von Frauen, die sich zu einer Anzeige entscheiden. Um Kinder zu schützen, könnte dem schlagenden Elternteil künftig das Sorgerecht entzogen werden - dieser Gesetzentwurf komme nächste Woche, kündigte die Ministerin an. Frauen soll es zudem ermöglicht werden, leichter aus Mietverträgen herauszukommen.
"Wir müssen wirklich an vielen Stellen arbeiten, um dieses Problem besser in den Griff zu bekommen", sagte Hubig. "Es ist ein gesellschaftliches Problem. Es ist kein individuelles Problem."