Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hatten sich Bund und Länder zuletzt darauf verständigt, dass die Bundesländer über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens in eigener Verantwortung entscheiden. Sie sollen die regionale Entwicklung der Infektionszahlen berücksichtigen. Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
Lesen Sie hier den aktuellen Stand in den Ländern bei einigen ausgewählten Lebensbereichen.
Baden-Württemberg
Restaurants: Speiselokale dürfen vom 18. Mai an wieder öffnen.
Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen können am 18. Mai wieder öffnen, Hotels vom 29. Mai an.
Kontaktbestimmungen: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
Schulen und Kitas: Viele Schüler gehen bereits wieder zur Schule. Mitte Juni sollen dann alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Kitas dürfen laut einem Beschluss der Corona-Lenkungsgruppe ab 18. Mai für maximal 50 Prozent der Kinder wieder öffnen.

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick
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Museen und Kinos: Museen dürfen wieder öffnen, Kinos bleiben geschlossen.
Bayern
Restaurants: Biergärten und Außenbereiche sollen ab dem 18. Mai öffnen, Innenräume ab dem 25. Mai:
Hotels und Ferienwohnungen: Eine Öffnung bis zum 30. Mai wird angestrebt.
Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Besonders wichtig ist der Regierung, dass die Versammlungsorte genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
Schulen und Kitas: Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. In den Kitas läuft in der Regel noch Notbetreuung.
Museen und Kinos: Museen sind geöffnet, Kinos bleiben fürs Erste geschlossen.
Berlin
Restaurants: Essen in Restaurants ist seit Freitag möglich.
Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.
Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Ab 18. Mai sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern erlaubt. Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 Menschen teilnehmen, bislang sind es 50.
Schulen und Kitas: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.
Museen und Kinos: Museen können wieder öffnen, Kinos müssen vorerst zu bleiben.
Brandenburg
Restaurants: Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen.
Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen dürfen seit Freitag Gäste aufnehmen, Hotels ab 25. Mai.
Kontaktbestimmungen: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - zuhause und im Freien.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen mit bis zu 50 Menschen sind mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Schulen und Kitas: Alle Brandenburger Kinder können ab 25. Mai bis zu den Sommerferien Ende Juni wieder in die Schule oder Kita gehen - zumindest tageweise.
Museen und Kinos: Museen können wieder öffnen, für Kinos gibt es noch keine Öffnungstermine.
Bremen
Restaurants: Restaurantbesuche sind ab 18. Mai möglich. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht.
Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai öffnen.
Kontaktbestimmungen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
Schulen und Kitas: Ab 1. Juni werden alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen. Ab 18. Mai werden die Klassen 1-3 wieder schrittweise in die Grundschulen geholt.
Museen und Kinos: Museen können wieder öffnen. Kinos bleiben weiter zu.
Hamburg
Restaurants: Restaurants sind seit Mittwoch wieder offen.
Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen können seit Mittwoch öffnen.
Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
Schulen und Kitas: Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen ab dem 18. Mai schrittweise in den Regelbetrieb.
Museen und Kinos: Museen können wieder öffnen, Kinos bleiben erstmal zu.
Hessen
Restaurants: Gaststätten dürfen seit Freitag wieder öffnen, unter anderem muss die Bedienung Mundschutz tragen.
Hotels und Ferienwohnungen: Seit Freitag dürfen Hotels und Ferienwohnungen Touristen aufnehmen.
Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
Schulen und Kitas: Kitas sollen Anfang Juni allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.
Museen und Kinos: Museen dürfen wieder öffnen, prinzipiell auch Kinos, wenn sie Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.
Mecklenburg-Vorpommern
Restaurants: Restaurants sind geöffnet. Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen.
Hotels und Ferienwohnungen: Für Einwohner des Bundeslandes öffnen Hotels und Ferienwohnungen ab dem 18. Mai, für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.
Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Vom 18. Mai an sind im Freien Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
Schulen und Kitas: Vom Donnerstag an sollen alle Schüler schrittweise in die Schule zurückkehren können. Am 25. Mai soll ein eingeschränkter Einstieg in die Kita-Regelbetreuung erfolgen.
Museen und Kinos: Museen können wieder öffnen, zu Kinos ist der 25. Mai im Gespräch.
Niedersachsen
Restaurants: Restaurants sind geöffnet, dürfen jedoch maximal die Hälfte ihrer Plätze vergeben.
Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 50 Prozent Auslastung folgen.
Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Schulen und Kitas: Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.
Museen und Kinos: Museen können wieder öffnen, Kinos sind geschlossen.
Nordrhein-Westfalen
Restaurants: Restaurants sind geöffnet. Unter anderem müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden.
Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen dürfen wieder touristisch genutzt werden, Hotels sollen ab dem 18. Mai folgen.
Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
Schulen und Kitas: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab September soll es einen "eingeschränkten Regelbetrieb" für alle Kita-Kinder geben.
Museen und Kinos: Museen sind offen. Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab dem 30. Mai wieder öffnen.

Rheinland-Pfalz
Restaurants: Gaststätten dürfen seit Mittwoch wieder unter Auflagen öffnen, unter anderem sind Öffnungszeiten beschränkt und Sitze an Theken für Gäste tabu.
Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder für Touristen öffnen.
Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen unter freiem Himmel können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Schulen und Kitas: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas werden bis spätestens zu den Sommerferien für alle geöffnet.
Museen und Kinos: Museen dürfen wieder öffnen, für Kinos ist dies ab dem 27. Mai vorgesehen.
Saarland
Restaurants: Restaurantbesuche sind ab dem 18. Mai möglich.
Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen.
Kontaktbestimmungen: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden können.
Schulen und Kitas: In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien "wieder einen möglichst regulären Betrieb geben".
Museen und Kinos: Museen können wieder öffnen, für Kinos ist dies ab 18. Mai möglich.
Sachsen
Restaurants: Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen. Speisekarten müssen abwischbar sein.
Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen.
Kontaktbestimmungen: Seit Freitag können sich zwei Hausstände treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Seit Freitag sind Kundgebungen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
Schulen und Kitas: Sachsens Kitas und Grundschulen sollen vom 18. Mai an im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen vom 18. Mai an zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.
Museen und Kinos: Museen sind wieder geöffnet, Kinos sind noch geschlossen.
Sachsen-Anhalt
Restaurants: Die Restaurants dürfen am 22. Mai wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis auch schon am 18. Mai.
Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am 22. Mai folgen. Kurz darauf sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.
Kontaktbestimmungen: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
Schulen und Kitas: Bis zum Start der Pfingstferien am 18. Mai sollen alle Klassenstufen für mindestens einen Tag zum direkten Austausch mit ihren Lehrern in die Schulen zurückkehren. Bei Kitas werden Modelle diskutiert, in denen Kinder abwechselnd in die Kita kommen.
Museen und Kinos: Museen dürfen öffnen. Kinos sind noch geschlossen.
Schleswig-Holstein
Restaurants: Speisen in Restaurants ist ab 18. Mai möglich.
Hotels und Ferienwohnungen: Besuche sind ab dem 18. Mai möglich.
Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.
Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen tageweise in die Schule kommen - bis wann ist unklar. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.
Museen und Kinos: Museen sind offen, Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab dem 18. Mai wieder öffnen.
Thüringen
Restaurants: Restaurants können seit Freitag öffnen.
Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen seit Freitag aufmachen.
Kontaktbestimmungen: Seit Mittwoch können sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.
Schulen und Kitas: Die Kommunen können selbst entscheiden, ob bereits ab 18. Mai in den Kindergärten ein eingeschränkter Regelbetrieb gestartet werden soll. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Museen und Kinos: Museen dürfen öffnen, für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin.