Schleswig-Holstein
Dietrich Austermann (CDU), der Wirtschaftsminister Schleswig-Holsteins, sagte, er werde den Stromversorgern Paroli bieten, da der Verdacht nahe liege, dass einige Versorger sich zusätzliche Einnahmen verschaffen wollten, die durch die Lieferpreise nicht gerechtfertigt seien. In dem norddeutschen Bundesland waren 42 Anträge auf Preiserhöhungen gestellt worden, von denen 29 genehmigt wurden, 12 jedoch nur mit Abstrichen.
Nordrhein-Westfalen
"Erheblich gekürzt" wurde nach Angaben eines Sprechers auch vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen. Dort hatten 106 Anträge vorgelegen, von denen 64 genehmigt wurden, davon 29 mit Kürzungen. Noch entschieden wurde über die Anträge der Großversorger RWE und Eon.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt hatten 23 der insgesamt 25 Energieversorger Erhöhungswünsche geäußert. Dabei wollten nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in Magdeburg die meisten Unternehmen die Preise um drei bis fünf Prozent erhöhen. Die Anträge seien genehmigt worden, in neun Fällen jedoch nicht in der beantragten Höhe.
Rheinland-Pfalz
Das Wirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz will nach eigenen Angaben den regionalen Energieversorgern lediglich Erhöhungen um 0,4 Cent je Kilowattstunde zubilligen. Die 66 rheinland-pfälzischen Energieversorger hätten dagegen Erhöhungen von bis zu 1,2 Cent pro Kilowattstunde beantragt. Man habe in allen Fällen Ablehnung signalisiert, so ein Ministeriumssprecher. Zehn Unternehmen hätten bereits Kompromissbereitschaft signalisiert.
Sachsen
Wie eine Sprecherin des sächsischen Wirtschaftsministeriums in Dresden mitteilte, müssen Preiserhöhungen genehmigt werden, wenn die Energieversorgungsunternehmen eine rationale Betriebsführung nachweisen können. Das schreibe die Bundestarifordnung Elektrizität vor. Insgesamt hätten 32 Energieversorgungsunternehmen Preiserhöhungen zwischen 0,4 Cent und 1,3 Cent pro Kilowattstunde beantragt.

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Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg, wo Strompreiserhöhungen lediglich angezeigt werden müssen, steigen bei 15 Stromversorgern ab 1. Januar die Preise um durchschnittlich drei Prozent. Wie ein Ministeriumssprecher sagte, werde bei überzogenen Erhöhungen im Einzelfall die Befreiung von der Genehmigungspflicht aufgehoben und eine Untersuchung eingeleitet.
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
In Mecklenburg-Vorpommern fiel bislang noch keine Entscheidung über die vorliegenden Anträge. In Niedersachsen wollen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums 62 der insgesamt 67 Stromversorger zum 1. Januar oder 1. Februar ihre Preise heraufsetzen. In 34 Fällen habe man geringere Erhöhungen genehmigt, als beantragt worden seien, hieß es.
Hamburg, Bremen und Berlin
Keine Erhöhungen sind in Hamburg und Bremen geplant. Auch in Berlin gibt es nur einen Antrag auf Beibehaltung der derzeitigen Preise, "dem wir natürlich zugestimmt haben", wie ein Sprecher des Wirtschaftssenats sagte.
Hessen
Am Wochenende hatte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) erklärt, die Anträge von 50 Unternehmen auf Preissteigerungen würden abgelehnt. Seine Entscheidung sei "Teil des Kampfes gegen überhöhte Energiepreise in Deutschland."
Bayern
Der Freistaat will Anträge der Energieversorger zu Strompreis-Erhöhungen genau unter die Lupe nehmen und überzogene Forderungen nicht genehmigen. "Bayern wird bei den noch anstehenden Anträgen der kleinen regionalen und kommunalen Versorgungsunternehmen genau prüfen, ob die beantragten Erhöhungen ökonomisch gerechtfertigt sind", sagte Wirtschaftsminister Erwin Huber (CSU) am Montag mit Blick auf den Stopp beantragter Strompreis- Erhöhungen in Hessen.
Anhand der Kosten- und Erlöslage der Unternehmen werde jeweils entschieden, ob die beantragte Erhöhung gerechtfertigt sei, sagte Huber. Das Wirtschaftsministerium habe bereits die Anträge der drei großen regionalen Stromversorgungsunternehmen E.ON Bayern, LEW und N-Energie geprüft. Diesen drei Unternehmen sei eine Strompreiserhöhung von durchschnittlich drei Prozent genehmigt worden.