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Verfassungsklage gegen Euro-Rettungsplan Was Linke und Herr Gauweiler gegen den ESM haben

Das Verfassungsgericht entscheidet darüber, ob Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze zum ESM und Fiskalpakt unterschreiben darf. Ein Überblick über die Argumente der Gegner der Rettungsbeschlüsse.
Von Niels Kruse

Was wäre, wenn? Was wäre, wenn Bundespräsident Joachim Gauck die bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetze zum ESM, zum Fiskalpakt und zur "Arbeitsweise der EU" (AEUV) unterschreibt? Segnet das Staatsoberhaupt die Vorlagen ab, dann könnten sie verbindlich sein. Vielleicht sogar bis in alle Ewigkeit. Selbst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht zum Schluss kommt, dass die Gesetze grundgesetzwidrig sind. Und was wäre, wenn Gauck den Beschlüssen seinen Segen jetzt verweigert, sie sich aber später als verfassungsfest erweisen sollten? So oder so, die möglichen Folgen für den Staat als auch für die EU und den Euro sind sowohl schwerwiegend als auch unvorhersehbar.

Was wäre, wenn - darüber müssen das höchste Gericht des Landes entscheiden. Dabei geht es zunächst nicht darum, ob die Euro- und EU-Rettungsverordnungen mit der deutschen Verfassung konform gehen, sondern nur darum, ob das Staatsoberhaupt sie abzeichnen darf, soll oder besser nicht. Folgeabwägung wird das genannt. Dabei stehen Eilanträge von vier Gruppen zur Entscheidung an - im Kern geht es ihnen darum, den Euro-Rettungsschirm sowie den Fiskalpakt nach der jetzigen Beschlusslage zu verhindern.

Wie endgültig sind die Gesetze?

Unter Umständen lässt aber diese erste Entscheidung bereits Rückschlüsse darüber zu, wie die Chancen einiger Kläger stehen, in der Hauptsacheverhandlung -also der eigentlichen Verfassungsprüfung - erfolgreich zu sein. So monieren einige Kritiker, dass die geschlossenen Verträge unkündbar seien und bis zum jüngsten Gericht gelten würden. Doch ob das so ist, ist noch unklar - und auch darüber wird das Bundesverfassungsgericht urteilen.

Lesen Sie, welche Gründe die Gegner ins Feld gegen die ESM,- Fiskalpakt und AEUV ins Feld führen:

Verein "Mehr Demokratie"

  • Der Verein "Mehr Demokratie" vertritt nach eigenen Angaben rund 12.000 Mitglieder. Vor Gericht werden sie von der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin und dem Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Auch der Bund der Steuerzahler hat sich der Klage angeschlossen. Im Kern geht es "Mehr Demokratie" darum, den Bürgern mehr Einfluss auf europäische Entscheidungen einzuräumen, etwa durch Volksentscheide. Die Verträge würden einen "Demokratieabbau im doppelten Sinne bedeuten", heißt es auf der Internetseite des Vereins. "Zum einen werden unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte des Bundestages nach Brüssel abgegeben. Dadurch wird das Bundestagswahlrecht entwertet. Zum anderen läuft die Ratifizierung völlig hektisch und an der Bevölkerung vorbei."

Die Linkspartei

  • Die Linke klagt als Bundestagsfraktion in Karlsruhe. Ähnlich wie "Mehr Demokratie" hält die Partei um Bernd Riexinger und Katja Kipping die Euro-Rettungspolitik für undemokratisch. Im Parteiblog der Linken heißt es: Mit den Beschlüssen "entmachten sich die Parlamente selbst. Sie geben ihr Königsrecht - das Haushaltsrecht - in die Hände nur unzureichend demokratisch legitimierter EU-Organe". Zudem beklagt der Vertreter der Fraktion vor dem Verfassungsgericht, Hans-Peter Schneider, dass der Rettungsschirm unkündbar und unwiderruflich sei. Und daher sowohl in das Haushaltsrecht der Länder, als auch in das Wahlrecht der Bürger eingreife.

Peter Gauweiler

  • Ein alter Bekannter in Karlsruhe ist der Europa-Skeptiker Peter Gauweiler, der bereits mehrmals gegen EU-Verträge geklagt hatte (unter anderen gegen den Lissabon-Vertrag und gegen den EU-Rettungsschirm). Aus seiner Sicht, werde mit dem ESM-Vertrag ein "unverantwortlicher Haftungsautomatismus ausgelöst, der von Deutschland nicht mehr beherrscht werden kann“, wie er im "Münchner Merkur" sagte. Konkret befürchtet er, dass durch die Hilfszahlungen ein "Kreditwettlauf" und "Spekulationswelle" entstehen werde. "In der Sache haben wir gemerkt, dass das, was uns als Rettung verkauft worden ist, die Staaten nicht etwa gestärkt hat, sondern zusätzlich geschwächt hat", so der CSU-Politiker.

Schachtschneider-Gruppe

  • Ebenso wie Peter Gauweiler klagt auch der Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider nicht zum ersten Mal in Karlsruhe gegen den Euro. Diesmal fährt der Jurist zusammen mit drei Mitstreitern markige Worte auf: So seien am 29. Juni, als die die Gesetze zum ESM und Fiskalpakt verabschiedet wurden, Demokratie und Souveränität Deutschlands außer Kraft gesetzt worden, "gleich dem Ermächtigungsgesetz von 1933", wie er von einigen Nachrichtendiensten zitiert wurde. Und weiter: "Der Verlust der deutschen Souveränität mündet in eine Diktatur durch die EU, welche zu einer weitaus verheerenderen Armut führen wird, als es ohnehin schon zu erwarten sei." Die Gruppe wird in ihrem Eilantrag von den Freien Wählern unterstützt.

Auch die Bundesregierung verschafft sich Gehör

Auch die Bundesregierung hat auf die Klagen reagiert. Um vor dem Bundesverfassungsgericht ebenfalls gehört zu werden, hat sie bereits vor Verabschiedung der umstrittenen Gesetze eine sogenannte Schutzschrift eingereicht, in der sie ihre Argumente für die Zulässigkeit der Rettungsmaßnahmen aufführt. Schutzschriften sind in Gerichtsverfahren üblich, wenn die Einreichung von Eilanträgen erwartet wird. Damit soll verhindert werden, dass ein Gericht im Eilverfahren entscheidet, ohne die Argumente der anderen Seite zu berücksichtigen.

Bereits im vergangenen September hatte das Bundesverfassungsgericht in Sachen Griechenland-Hilfen über Grenzen für die Übernahme finanzieller Verpflichtungen geurteilt. Ergebnis: Der Bundestag dürfe seine Verantwortung nicht durch unbestimmte Ermächtigungen abgeben. Allerdings habe das Parlament einen weiten politischen Einschätzungsspielraum, den das Gericht respektiere.

mit DPA

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