Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil zum Euro-Rettungsschirm klargestellt, dass Deutschlands Beteiligung an den milliardenschweren Euro-Hilfspaketen rechtens ist. Damit kann an den Anfang Mai vom Bundestag gebilligten deutschen Bürgschaften für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro und auch an der kurz darauf beschlossenen Beteiligung am Euro-Rettungsschirm mit 123 Milliarden Euro nicht mehr gerüttelt werden.
Allerdings ordnete das Gericht für die Zukunft mehr Mitspracherecht des Bundestags bei Rettungsaktionen an. Das bedeutet: Mit dem jetzt gesprochenen Urteil hätte das erste EFSF-Gesetz, das in aller Eile im vergangenen Jahr durch den Bundestag gebracht wurde, so nicht beschlossen werden können. Das Verfassungsgericht verlangt, dass die Bundesregierung sich bemühen muss, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss herzustellen. So wirkt es etwas aufgesetzt, wenn Angela Merkel jubelt, das Gericht habe die Bundesregierung voll in ihrem Kurs bestätigt. Schließlich hat sich der Finanzminister Wolfgang Schäuble lange gegen eine stärkere Einbeziehung des Bundestages gesperrt, weil so die Handlungsfähigkeit der Regierung eingeschränkt werden könnte.
Die ersten Milliardenhilfen wurden denn auch vom Parlament schnell durchgewunken. "Der Bundestag hatte damit seiner eigenen Entmündigung zugestimmt, indem er es versäumt hat, die Übernahme von Garantien von seiner Zustimmung abhängig zu machen", sagt Jessica Koch vom Centrum für Europäische Politik in Freiburg (CEP) im Gespräch mit stern.de. Das Verfassungsgericht hat nun mit seinem Urteil klargestellt, dass der Haushaltsausschuss bei künftigen Garantien für Euroländer zustimmen MUSS.
"Haushalt mus in demokratischer Kontrolle bleiben"
"Die Stärkung des Parlaments ist schwächer ausgefallen als ich es erwartet hätte", sagt hingegen Karl Albrecht Schachtschneider, einer der Kläger zu stern.de. Vor dem Urteil hatte er stern.de ein Interview gegeben. "Nicht das Plenum wurde gestärkt, sondern der Haushaltsausschuss muss jeder Entscheidung zustimmen. Das ist zu wenig, es ist nur ein Schrittchen und keine Weiterentwicklung des Bürgerschutzes."
Unbeantwortet blieb bei dem Urteil die Frage, ob die Rettungsmaßnahmen gegen das EU-Recht verstoßen. Aus Sicht der Kläger, einer Gruppe von Professoren sowie der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, entwickelt sich die europäische Währungsunion zu einer "Haftungs- und Transfergemeinschaft". Sie beziehen sich in ihrer Klage auch auf Paragraf 125 des Lissabonvertrags. Nach diesem dürfen Staaten nicht wechselseitig für Schulden aufkommen müssen. "Das Bundesverfassungsgericht hätte die Klage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen können", sagt Koch vom CEP. "Es hat sich aber dagegen entscheiden. Das war auch nicht anders zu erwarten, da es dort noch nie zu einer Vorlage durch das Bundesverfassungsgericht gekommen ist." Einzelne Bürger können nicht vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Die Vorlage von Klagen ist den nationalen Gerichten vorbehalten.
"Mit dem Urteil haben die Richter klargestellt, dass der Bürger davor geschützt wird, dass sich der Bundestag seiner Aufgaben und Befugnisse umfassend entledigt", sagt Koch. "Bestimmte Kernbereich wie der Haushalt müssen in der demokratischen Kontrolle bleiben."
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sieht trotz seiner Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht positive Auswirkungen des Richterspruchs. Durch die Entscheidung hätten die Karlsruher Richter "der deutschen Rettungspolitik für den Euro verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, die in Zukunft nicht mehr überschritten werden dürfen", sagte er.
"Ein guter Tag für den Deutschen Bundestag"
Das Gericht habe in seinen Leitsätzen nun beispielsweise festgeschrieben, dass die Kompetenzen des Bundestages - insbesondere die Haushaltsverantwortung - keine Rechte seien, "auf deren Ausübung das Parlament nach Belieben verzichten konnte", schreibt Gauweiler. Die Richter hätten den Bundestag hier auf seine Pflichten in jedem einzelnen Fall hingewiesen. "Der Bundestag ist verpflichtet, die ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Kompetenzen auch tatsächlich wahrzunehmen." Falls er dies unterlasse und die Regierung ermächtige, seine Kernkompetenzen zu übernehmen, "dann verstößt er gegen das Demokratieprinzip". Genau dies sei beim Euro-Rettungsschirm der Fall gewesen, kritisierte der CSU-Abgeordnete erneut.
EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) begrüßte das Urteil als "konstruktive und gute Entscheidung". Damit bleibe die Handlungsfähigkeit der deutschen Politik in europäischen Finanzangelegenheiten gewahrt.
Der CDU-Europapolitiker Gunther Krichbaum sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch eine Entscheidungshilfe für Euroskeptiker in der eigene Partei. "Karlsruhe hat die starke Stellung des Parlaments unterstrichen. Daher müssen jetzt erweiterte Beteiligungsrechte für künftige Hilfen geschaffen werden", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Europaausschusses. Vor der Abstimmung des Bundestages am 29. September über den erweiterten Euro-Rettungsschirm müsste dies "eigentlich auch Skeptiker überzeugen", meinte er. Die Klagen gegen die Griechenlandhilfen seien "in Bausch und Bogen" zurückgewiesen worden. "Das ist ein guter Tag für den Deutschen Bundestag."