
Geld verdienen mit dem §14a des Energiewirtschaftsgesetzes
Der Paragraph 14a spielt eine Schlüsselrolle bei der Umstellung des Stromnetzes auf erneuerbare Energien. Er ist regelt die Integration großer, fest angeschlossener Stromverbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher, und Klimaanlagen in das allgemeine Stromnetz. Ziel ist es, angesichts der Millionen stromverbrauchenden und -erzeugenden Anlagen die Netzstabilität zu gewährleisten. Das Gesetz erlaubt den Netzbetreibern die Steuerung dieser Geräte, um etwaigen Überlastungen des Stromnetzes vorzubeugen. Wenn zum Beispiel zu Spitzenzeiten der Strombedarf in einem Verteilernetz besonders hoch ist, kann der Betreiber die Ladeleistung an Wallboxen oder Wärmepumpen drosseln oder sie bei einem Stromüberangebot die Ladeleistung erhöhen. Dafür erhält der Kunde eine von drei möglichen Vergütungen. Entweder einen Pauschalbetrag von 150 Euro in der Jahresabrechnung oder Rückvergütung der Netzgebühren um 60 Prozent pro verbrauchte Kilowattstunde oder im neusten Modul ab April 2025 eine Rückvergütung plus variable Netzgebühren je nach Uhrzeit des bezogenen Stroms.
Der Paragraph 14a spielt eine Schlüsselrolle bei der Umstellung des Stromnetzes auf erneuerbare Energien. Er ist regelt die Integration großer, fest angeschlossener Stromverbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher, und Klimaanlagen in das allgemeine Stromnetz. Ziel ist es, angesichts der Millionen stromverbrauchenden und -erzeugenden Anlagen die Netzstabilität zu gewährleisten. Das Gesetz erlaubt den Netzbetreibern die Steuerung dieser Geräte, um etwaigen Überlastungen des Stromnetzes vorzubeugen. Wenn zum Beispiel zu Spitzenzeiten der Strombedarf in einem Verteilernetz besonders hoch ist, kann der Betreiber die Ladeleistung an Wallboxen oder Wärmepumpen drosseln oder sie bei einem Stromüberangebot die Ladeleistung erhöhen. Dafür erhält der Kunde eine von drei möglichen Vergütungen. Entweder einen Pauschalbetrag von 150 Euro in der Jahresabrechnung oder Rückvergütung der Netzgebühren um 60 Prozent pro verbrauchte Kilowattstunde oder im neusten Modul ab April 2025 eine Rückvergütung plus variable Netzgebühren je nach Uhrzeit des bezogenen Stroms.
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