Ein Aufschrei der Öffentlichkeit brachte das Meldegesetz an den Rand des Scheiterns. stern.de recherchierte, wie umfassend Lobbyisten in die Gesetzgebung eingebunden waren - dank CDU und CSU. Von Hans-Martin Tillack

Intensive Beratung mit Lobbyisten, 57 Sekunden für die Abstimmung: das Meldegesetz im Bundestag© Wolfgang Kumm/DPA
Kay Uwe Berg sitzt im offenen Hemd vor offenem Fenster. Er wirkt entspannt, als er in seinem Büro in der Berliner Friedrichstraße empfängt. "Das war ein ganz normales formelles Gesetzgebungsverfahren, im Ministerium genauso wie im Bundestag", sagt der 44 Jahre alte gebürtige Badener. "Da gab es nix Klandestines."
Berg ist Lobbyist. Als Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Inkassounternehmen (BDIU) vertritt der Jurist die Interessen der Inkassotöchter von Konzernen wie Bertelsmann, Burda und Ergo. Bergs Mitgliedsfirmen verwalten Forderungen von um die 40 Milliarden Euro, kein Pappenstiel. Kein Wunder, dass ihn ein Thema schon länger umtreibt, das den Rest der Republik erst seit eineinhalb Wochen erregt: Das neue Meldegesetz – und die Frage, wer an die Adressen von 80 Millionen Deutschen darf.
Ohne Aussprache hat es der Bundestag am Abend des EM-Halbfinales Deutschland-Italien in nur 57 Sekunden verabschiedet. Der zuständige CDU-Abgeordnete Helmut Brandt gibt da wie alle Parlamentarier seine Rede nur zu Protokoll. Das Meldegesetz habe "auch den Zweck", dem Informationsbedürfnis "insbesondere der Wirtschaft" zu dienen, argumentiert der CDU-Mann.
Das Gesetz, das der Bundestag an diesem Abend verabschiedet, kommt jedenfalls sowohl Adresshändlern wie Inkassowirtschaft in der Tat entgegen. Auch künftig müssten also demnach Bürger eigens Widerspruch einlegen, wenn sie nicht wollen, dass die Einwohnermeldeämter ihre Adressdaten an die Werbebranche weitergeben. Selbst wenn ein Widerspruch vorliegt, will die Koalition es den Ämtern erlauben, anfragenden Firmen Daten zu bestätigen oder zu berichtigen, die denen ohnehin schon vorliegen.
Datenschützer wie der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte Thilo Weichert sind "schockiert". Auch viele Bürger sind empört. Eigentlich hatte die schwarz-gelbe Koalition ausdrücklich mehr Datenschutz versprochen. Immer wieder hatte sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) publikumswirksam mit Google und Facebook angelegt, wegen deren Datensammelwut. War das also nur Show? Der Fall des Meldegesetzes wirft jedenfalls ein Schlaglicht auf den Berliner Politalltag. Und er wirft die Frage auf, wer in der Hauptstadt eigentlich das Sagen hat.
Die Geschichte beginnt im vergangenen Jahr. Da machen sich Beamte im Haus von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) an den Entwurf für das neue Gesetz. Es gilt, einen "Reformstau" aufzulösen, sagt ein hoher Beamter des Ministeriums. Schon vor sechs Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bürgern das Recht eingeräumt, ihre Meldedaten per Widerspruch sperren zu lassen. Doch in den Gesetzen schlägt sich das bisher nicht nieder.
Friedrichs Beamten wollen nun noch weitergehen. Für Werbung und Adresshandel sollen die Anschriften aus dem Melderegister nur noch dann freigegeben werden, wenn die betroffenen Bürger dies zuvor ausdrücklich genehmigt hatten. Für dieses Einwilligungsmodell hatten sich Union und FDP schon Ende 2009 in ihrem Koalitionsvertrag stark gemacht. Auch eine Mehrfachnutzung der Daten will das Ministerium der Wirtschaft untersagen.
Genau dieser Passus erscheint Bergs Inkassoverband praxisfern. Seine Unternehmen müssten dann für jeden Inkassoschritt immer wieder erneut und kostenpflichtig dieselben Adressdaten beim Meldeamt abfragen. Und auch das Geschäft der Adresshändler scheint nach Friedrichs Entwurf bedroht – bisher eigentlich ein lukratives Geschäft. Insgesamt schätzte das Statistische Bundesamt im Jahr 2008 die Zahl der gewerblichen Anfragen an die Meldeämter auf jährlich 18 Millionen – trotz Gebühren von durchschnittlich acht Euro pro Adresse.
Immerhin, die Wirtschaft erfährt im Jahr 2011 früh von Friedrichs Datenschutzplänen. Wie 29 weitere Verbände – von der Gesellschaft für Datenschutz, über den Mieterbund bis zum Bundesverband Deutscher Banken – hört das Innenministerium im vergangenen Jahr auch Bergs Verband an. Aber die Inkassoleute dringen bei Friedrich nicht durch.
Im November geht seine Vorlage mit ihren 66 Seiten an den Bundestag, inklusive der strengen Datenschutzbestimmungen. Lobbyisten wie Berg haben nun eine zweite Chance. Die bieten ihnen die zwei zuständigen Abgeordneten der Unionsfraktion, Helmut Brandt (CDU) und Hans-Peter Uhl (CSU). Sie laden Anfang Dezember 2011 eine Handvoll Interessenvertreter zu einer verschwiegenen Anhörung in den Bundestag. Darunter sind zwei Leute von Bergs BDIU, aber auch jemand von der Deutschen Post. Deren Tochter Deutsche Post Direkt ist einer der größten deutschen Adresshändler. Außerdem eingeladen ist eine Vertreterin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Konzerne wie die Allianz vertritt. Die Versicherer sind dagegen, dass Adressen nur mit Einwilligung der Bürger zur Werbung genutzt werden dürfen. Daten- und Verbraucherschützer sind offenkundig nicht geladen.
Die zuständigen FDP-Abgeordneten werden ebenfalls von Lobbyisten kontaktiert. Auch der Deutsche Dialogmarketing Verband schickt seine Leute los, ebenso der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft - obwohl beide offiziell beteuern, ihre Firmen würden Daten der Meldeämter kaum mal nutzen. Mitte Mai 2012 übermitteln Uhl und seine FDP-Kollegin Gisela Piltz dem Innenausschuss eine entschärfte Version des Gesetzes. Die Mehrfachnutzung von Daten ist nun erlaubt, Bergs Problem gelöst. Piltz und Uhl haben außerdem gestrichen, dass Bürger einwilligen müssen, bevor ihre Anschriften an Adresshändler oder die Werbewirtschaft gehen.
Diese Änderung empört die Oppositionsabgeordneten von SPD, Grünen und Linken. Sie protestieren, allerdings nicht gerade lautstark. Er habe darauf vertraut, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen, sagt der grüne Innenexperte Wolfgang Wieland heute. "Bei uns ist das Skandalisierungspotential nicht gesehen worden", räumt ein Sozialdemokrat ein, hinter vorgehaltener Hand.
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