Eigentum verpflichtet – und zwar auch Eigentümer zur Prüfung der Jahresabrechnung der WEG. Auch Hausverwalter können Fehler machen. Darauf müssen Sie achten.
Wohneigentum So prüfen Sie als Eigentümer Ihre WEG-Jahresabrechnungen auf Fehler

Eigentümer sollten die Jahresabrechnung stets sorgfältig prüfen
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