OVG Nordrhein-Westfalen: Geschwisterregelung für Kitas gilt auch für Halbgeschwister
Wenn eine Stadt in Nordrhein-Westfalen für Kitas eine sogenannte Geschwisterregelung vorsieht, muss das auch für Halbgeschwister gelten, die mit ihrem gemeinsamen Elternteil zusammenleben. Die häusliche Gemeinschaft ist als eine Familie anzusehen, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag erklärte. Geklagt hatte ein Paar aus Witten.