
Der Christliche: Joachim Kuhs, Bundessschriftführer
63 Jahre, Mitglied des Europäischen Parlaments, Rechtspfleger
Kuhs, der auch Vorsitzender der Vereinigung "Christen in der AfD" ist, gilt als gemäßigter Vertreter seiner Partei. Gleichwohl gehört er zu jenen, die versuchen, AfD-Positionen in evangelische und katholische Gemeinden zu tragen. Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, auf seiner Facebookseite Beiträge zu teilen, in denen über ein "Medienkartell" und "Hetzmedien" geklagt wird. Er selbst schrieb von "Hauptstrompresse". Der stern beschrieb Anfang des Jahres, Kuhs beherrsche "das Kunststück, seine Aussagen so zu wählen, dass sich auch Mitglieder am rechten Rand der Partei damit identifizieren können. So betont Kuhs: 'Es gibt zwar lautstarke Gruppen innerhalb der Partei, die die Meinungsfreiheit höher stellen, als das Grundgesetz, aber solange wir den Paragraph 130 haben – und den haben wir sicher noch eine Weile – müssen wir alles tun, um eine Kriminalisierung zu vermeiden.' Das ist feinsinnig formuliert. Denn problematisch ist demnach die Strafbarkeit von Volksverhetzung und die daraus resultierenden möglichen Konsequenzen für die AfD – nicht aber Diskriminierung an sich."
Mehr zum Wirken von Joachim Kuhs in der AfD und der Kirche lesen Sie hier.
63 Jahre, Mitglied des Europäischen Parlaments, Rechtspfleger
Kuhs, der auch Vorsitzender der Vereinigung "Christen in der AfD" ist, gilt als gemäßigter Vertreter seiner Partei. Gleichwohl gehört er zu jenen, die versuchen, AfD-Positionen in evangelische und katholische Gemeinden zu tragen. Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, auf seiner Facebookseite Beiträge zu teilen, in denen über ein "Medienkartell" und "Hetzmedien" geklagt wird. Er selbst schrieb von "Hauptstrompresse". Der stern beschrieb Anfang des Jahres, Kuhs beherrsche "das Kunststück, seine Aussagen so zu wählen, dass sich auch Mitglieder am rechten Rand der Partei damit identifizieren können. So betont Kuhs: 'Es gibt zwar lautstarke Gruppen innerhalb der Partei, die die Meinungsfreiheit höher stellen, als das Grundgesetz, aber solange wir den Paragraph 130 haben – und den haben wir sicher noch eine Weile – müssen wir alles tun, um eine Kriminalisierung zu vermeiden.' Das ist feinsinnig formuliert. Denn problematisch ist demnach die Strafbarkeit von Volksverhetzung und die daraus resultierenden möglichen Konsequenzen für die AfD – nicht aber Diskriminierung an sich."
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© Sebastian Willnow / DPA-Zentralbild / Picture Alliance