
Die Grenzschützerin: Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin
48 Jahre, stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende, Rechtsanwältin
2016 sorgte von Storch für einen bundesweiten Aufschrei, als sie die Forderung ihrer Partei nach einem Schutz der deutschen Außengrenzen durch Waffengewalt bekräftigte. Dabei ging die Politikerin noch einen Schritt weiter. Auf die Frage eines Nutzers, ob man "Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt" verwähren solle, antwortete sie schlicht: "Ja." Wenig später sah sie sich zu einer Klarstellung genötigt. Grundsätzlich sei sie gegen Gewalt gegen Kinder und das umfasse auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei. "Gewalt ist immer das allerletzte Mittel", schrieb sie. Sie habe keine Forderungen gestellt, "sondern die Rechtslage referiert". Allerdings steht im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes, dass auf "Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden" ausdrücklich nicht geschossen werden darf. Die Kritik ebbte nicht ab, auch nicht aus den eigenen Reihen.
48 Jahre, stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende, Rechtsanwältin
2016 sorgte von Storch für einen bundesweiten Aufschrei, als sie die Forderung ihrer Partei nach einem Schutz der deutschen Außengrenzen durch Waffengewalt bekräftigte. Dabei ging die Politikerin noch einen Schritt weiter. Auf die Frage eines Nutzers, ob man "Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt" verwähren solle, antwortete sie schlicht: "Ja." Wenig später sah sie sich zu einer Klarstellung genötigt. Grundsätzlich sei sie gegen Gewalt gegen Kinder und das umfasse auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei. "Gewalt ist immer das allerletzte Mittel", schrieb sie. Sie habe keine Forderungen gestellt, "sondern die Rechtslage referiert". Allerdings steht im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes, dass auf "Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden" ausdrücklich nicht geschossen werden darf. Die Kritik ebbte nicht ab, auch nicht aus den eigenen Reihen.
© Ronny Hartmann / AFP