Auf Laub ausgerutscht: Frau scheitert in München mit Klage auf Entschädigung
Nach einem Ausrutscher auf herbstlichem Laub an einem U-Bahnhof in München ist eine Frau mit ihrer Klage auf Entschädigung gescheitert. Das Landgericht München I wies die Zivilklage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz am Freitag ab, wie es am Montag mitteilte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Betreiber der U-Bahnhöfe nicht verpflichtet seien, die Zugänge jederzeit komplett laubfrei zu halten.