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15. Oktober 2010, 11:20 Uhr

Wer unsichtbar bleiben will, muss sich beeilen

Die Frist für den Vorabwiderspruch gegen Google Street View läuft ab: Nur noch bis Mitternacht kann man die Veröffentlichung der Fotos seines Hauses verhindern. Wie der Einspruch funktioniert und was man tun kann, wenn man das Fristende verpasst. Von Ralf Sander

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Google erfasst Straßenzüge mit Kameraautos und stellt die Bilder ins Netz© Google

Nur noch in dieser Woche können Bürger vorab gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen. Die Frist läuft am Freitag ab. Diese Regelung war zwischen Google und dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vereinbart worden. Mit der Einlegung des Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass Google Fotos von ihren Gebäuden oder Grundstücken in seinen Kartendienst aufnimmt.

Unklare Zahlen

Wie viele Bürger bereits Vorabwiderspruch eingelegt haben, weiß Caspar noch nicht. Laut Google-Deutschland-Sprecherin Lena Wagner ist es "nicht möglich, die genaue Anzahl der eingegangenen Anträge auf Unkenntlichmachung von Wohnungen oder Häuser zu ermitteln, da sie nicht eindeutig ist". Einige Anträge seien beispielsweise doppelt eingereicht worden, andere bezögen sich auf andere Produkte von Google oder seien Spam. "Wir bitten alle Nutzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht in Street View veröffentlicht haben wollen, das Online-Tool zu nutzen", sagte Wagner weiter. Sobald die endgültige Anzahl der Anträge feststehe, werde das Unternehmen die Zahl bekannt geben.

Wer nicht möchte, dass er selbst, sein Haus oder sein Auto auf den detaillierten Straßenansichten zu sehen ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Widerspruch per Onlineformular

Für Deutschland hat Google die Möglichkeit geschaffen, bereits vor dem Start von Street View einer Veröffentlichung von Bildern des eigenen Hauses zu widersprechen. Unter www.google.de/streetview gibt es ein Onlineformular, mit dem Mieter und Hausbesitzer in den 20 Street-View-Städten beantragen können, dass ihr Gebäude unkenntlich gemacht wird. Wer bis zum 15. Oktober, 23.59 Uhr, den Antrag stellt, verhindert, dass sein Haus bei der Veröffentlichung von Google Street View sichtbar ist.

Nach einem Widerspruch erhält der Betroffene zunächst eine Eingangsbestätigung sowie häufig die Aufforderung, sein Wohnhaus genauer zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google-Bildern oft nicht erkennbar sind - was Datenschützer auch sinnvoll finden. Google fragt dazu entweder nähere Angaben ab oder versucht die Gebäude mithilfe von Satellitenbildern zu identifizieren. Gefragt wird etwa nach der Farbe des Hauses oder Besonderheiten wie Balkonen oder markanten Nachbargebäuden.

Um Missbrauch vorzubeugen, bekommt der Antragsteller per Briefpost einen Bestätigungscode an die angegebene Anschrift geschickt, den der Auftraggeber online eingeben muss. So soll verhindert werden, dass Unbefugte fremde Gebäude aus Google Street View "verschwinden" lassen können.

Widerspruch nach Ablauf der Frist - in Street View

Ist die Frist abgelaufen, kann man immer noch die Unkenntlichmachung von Gebäuden beantragen. Bis zum Zeitpunkt der Löschung sind die Bilder in Street View allerdings zu sehen. Die Anträge sollen innerhalb von zwei Monaten bearbeitet werden, verspricht Google.

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Am unteren Rand der Street-View-Ansicht gibt es den Link "Probleme melden" (rot)© Google

Der einfachste Weg, ein Gebäude, aber auch Personen und Autokennzeichen unkenntlich zu machen, befindet sich direkt in Google Street View. Am unteren Rand des Darstellungsfensters gibt es einen Link "Probleme melden". Dieser Alarmknopf öffnet ein Formular, in das die nötigen Angaben eingetragen werden können, um ein Haus zu verschleiern.

Jederzeit möglich: Anträge per E-Mail oder Brief

Der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung kann jeder per E-Mail an streetview-deutschland@google.de oder per Brief an Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, widersprechen. Das Bundesverbraucherschutzministerium stellt entsprechende Musterschreiben im Web zur Verfügung.

Übrigens: Es können bereits jetzt Widersprüche für Orte, für die Street View erst später verfügbar ist, eingereicht werden, entweder per Brief oder per Onlineformular. Datenschützer Caspar sagt: "Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern."

Lesen Sie dazu auch bei unserem Partner in der Schweiz, 20 Minuten Online: "Die lustigsten Bilder aus Google Street View"

Deutsche Städte in Street View Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal

Mit Agenturen
 
 
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