Dass in den Bundesländern, wie stern.de aufgedeckt hat, nicht konsequent gegen Geldwäsche vorgegangen wird, könnte jetzt der baden-württembergischen Regierung Ärger bereiten: Ein Finanzexperte hat Strafanzeige gegen Ministerpräsident Günther Oettinger gestellt - wegen Beihilfe zur Geldwäsche. Von Hans Peter Schütz und Rainer Nübel

Ärger für Günther Oettinger: Strafanzeige wegen Beihilfe zur Geldwäsche© Patrick Seeger/DPA
Der Bankfachmann Andreas Frank hat erreicht, was Staatsbürgern nur selten gelingt: Er hat die schwerfällige Brüsseler Bürokratie in Bewegung gebracht - in einer für Deutschland heiklen Angelegenheit. Aufgrund seiner Beschwerde leitete die EU-Kommission 2007 gegen die Bundesrepublik ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags ein, das mit einer Gesetzesänderung auf deutscher Seite endete.
Es geht um Geldwäsche, genauer: um die in Deutschland viel zu lasche Bekämpfung eines Delikts, bei dem nach Erkenntnissen von Ermittlern jährlich Milliarden Euro aus oft hochkriminellen Kanälen "gesäubert" werden - darunter Gelder aus Waffen- und Drogengeschäften von Mafia-Organisationen. Jetzt geht Frank, der lange in Baden-Baden gelebt hat, die Stuttgarter Landesregierung strafrechtlich an - wegen "Beihilfe zur Geldwäsche".
Zwar hat der Bundestag 2008 mit einer Gesetzesänderung die von Frank monierte Gesetzeslücke zu schließen versucht. Aber der Kampf gegen die Geldwäsche wird in den Ländern nach wie vor nur halbherzig oder gar nicht geführt. Das konnte stern.de vor kurzem anhand eines Schreibens aus dem Ministerium von Peer Steinbrück belegen: Das zuständige Referat schätzt darin den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Landesebene als "sehr kritisch" ein. Denn in den Bundesländern wird nach Erkenntnissen des Bundesfinanzministeriums keine "wirksame Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz" ausgeübt. Dies gelte sowohl für Spielbanken als auch für Immobilienmakler und Versicherungsvermittler - alles Bereiche, in denen die Länder zur Kontrolle in Sachen Geldwäsche gesetzlich verpflichtet sind.
Dass das Bundeskanzleramt stolz verkündet hat, Deutschland würde den internationalen Verpflichtungen beim Kampf gegen kriminelle Geldwäsche nachkommen, ist stark geschönt. Die fatale Wahrheit: Ohne Meldungen keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaften - geradezu paradiesische Zustände für Geldwäscher. Nicht für gesetzestreue Bürger. Denn mit dem Argument, der Kampf gegen die Geldwäsche sei der Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus, wurden vielfach Schnüffelmöglichkeiten bei harmlosen Bürgern beschlossen.
Diesen brisanten Missstand kennt Andreas Frank seit langem. Belege dafür hat er in den vergangenen Jahren in großer Zahl gesammelt. So beklagte etwa die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) bereits in ihrem Jahresbericht 2003: "Trotz der weit verbreiteten Vermutung der Nutzung von Spielbanken für Geldwäscheaktivitäten wurde der FIU im Jahr 2003 von Spielbanken nur eine einzige Verdachtsanzeige gemeldet." Und auch im Bundesinnenministerium wusste man bereits zu diesem Zeitpunkt um diese Problematik: "Eine Geldwäsche in Spielbanken ist zum Beispiel möglich beim Tausch von (registrierten) Banknoten, beim Tausch von Jetons und Rücktausch sowie beim Spiel an Automaten mit Geldscheineinzugsvorrichtungen", hielt eine ministeriale Arbeitsgruppe damals fest.
Und erklärte in ihrem Bericht: "Im Rahmen einer Umfrage im Jahr 2003 hat das Bundesinnenministerium des Innern angesichts der auffallend geringen Zahl von Ersthinweisen unter anderem aus dem Bereich der Spielbanken in den Jahren 1998 bis 2002 allerdings Zweifel an der ausreichenden Implementierung der Geldwäschevorschriften in diesen Bereichen geäußert." Mittlerweile betont das von Wolfgang Schäuble geführte Ministerium in Schreiben, dass es der "Geldwäschebekämpfung im Spielbankenbereich eine hohe Priorität einräumt".
Doch dazu müssen die Länder mitmachen. Die brisante Realität zeigte sich indes jahrelang auch und besonders in Baden-Württemberg. Etwa in der Spielbank Baden-Baden. Casino-Angestellte kamen in den vergangenen Jahren zwar der geldwäschegesetzlichen Pflicht nach und hielten in Listen fest, wenn Besucher für auffallend hohe Summen Jetons kauften oder hohe Beträge in Gelddepots anlegten.
Doch die Spielbank-Führung leitete sie nur in seltenen Fällen an Ermittlungsbehörden weiter. Dabei standen, wie Unterlagen zeigen, immer wieder prominente Namen der Unterwelt auf diesen Listen: Waffenhändler, Mafiosi und andere hochkarätige Kriminelle - wie der Asiate L., der zur Hauptfigur eines großen Fußballwett-Betrugs in Hessen und Rheinland-Pfalz wurde, von Fahndern der chinesischen Mafia zugeordnet wird und bis heute flüchtig ist.