
Recycling-Verordnungen – weit unter den Möglichkeiten
Angesichts der begrenzten Ressourcen, den benötigten Mengen und den hochgesteckten Zielen der Elektrifizierung scheinen die gesetzlichen Recycling Vorgaben des Batteriegesetzes direkt aus den sechziger Jahren zu kommen. Es schreibt lediglich vor, dass die Hälfte des Materialgewichts eines Akkus wiederverwertet werden müssen. Dieses Ziel ließ sich bereits durch den Abbau des Akku-Rahmens aus Aluminium und Stahl erreichen. Was jedoch vor allem wiedergewonnen werden muss sind die seltenen Metalle. Die Recycling-Industrie jedoch weiter als es der Gesetzgeber vorschreibt. Mit unterschiedlichen Verfahren bringen sich die einzelnen Unternehmen gerade für den künftig wichtigen Markt in Stellung.
Angesichts der begrenzten Ressourcen, den benötigten Mengen und den hochgesteckten Zielen der Elektrifizierung scheinen die gesetzlichen Recycling Vorgaben des Batteriegesetzes direkt aus den sechziger Jahren zu kommen. Es schreibt lediglich vor, dass die Hälfte des Materialgewichts eines Akkus wiederverwertet werden müssen. Dieses Ziel ließ sich bereits durch den Abbau des Akku-Rahmens aus Aluminium und Stahl erreichen. Was jedoch vor allem wiedergewonnen werden muss sind die seltenen Metalle. Die Recycling-Industrie jedoch weiter als es der Gesetzgeber vorschreibt. Mit unterschiedlichen Verfahren bringen sich die einzelnen Unternehmen gerade für den künftig wichtigen Markt in Stellung.
© Jan-Peter Kasper/Picture Alliance / Picture Alliance