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Netzwerkkabel

Regierung will Internet-Anbieter zu Speicherung von IP-Adressen verpflichten

Internetanbieter sollen IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate speichern müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte das Bundesjustizministerium vor; er lag AFP am Sonntag vor. Damit sollen mit dem Internet als Hilfsmittel begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, betrügerische Fakeshops oder Hasskriminalität besser bekämpft werden können.
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BGH: Weitergabe von Namen an Schufa bei Abschluss von Mobilfunkvertrag zulässig

Mobilfunkanbieter dürfen der Schufa die Namen von Kunden und Informationen über neu abgeschlossene oder beendete Verträge mit nachträglicher Abrechnung übermitteln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Er sah keine Datenschutzprobleme, die Weitergabe der Daten solle Betrug verhindern. (Az. VI ZR 431/24)