AfD-Politiker Der "kleine Höcke": Darf der Rechtsextremist Jens Maier wieder als Richter arbeiten?

Von Matthias Meisner
Der Verfassungsschutz in Sachsen hat den früheren Richter Jens Maier als rechtsextrem eingestuft
Der Verfassungsschutz in Sachsen hat den früheren Richter Jens Maier als rechtsextrem eingestuft
© Michael Kappeler / DPA
Der extrem rechte AfD-Politiker Jens Maier hat in Sachsen den Wiedereinzug in den Bundestag verfehlt. Darf Maier, der von Parteifreunden "der kleine Höcke" genannt wird, nun wieder Richter am Landgericht Dresden sein?

Es mag für viele gruselig klingen – und ist doch nicht völlig abwegig: Der am Sonntag bei der Wahl gescheiterte AfD-Politiker Jens Maier, bis zu seinem Einzug in den Bundestag Richter am Landgericht Dresden, könnte demnächst wieder zurückkehren in den sächsischen Justizdienst. Es sei denn, dass man den Rechtsextremisten, der dem "Flügel" seiner Partei zugerechnet wird, über ein Disziplinarverfahren fernhält. Ob das gelingt, ist offen.

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